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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 99 IPRG vom 2023

Art. 99 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 99 II. Anwendbares Recht 1. Grundstücke

1 Dingliche Rechte an Grundstücken unterstehen dem Recht am Ort der gelegenen Sache.

2 Für Ansprüche aus Immissionen, die von einem Grundstück ausgehen, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes über unerlaubte Handlungen (Art. 138).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 99 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170069Wiedereintragung nach Art. 164 HRegVGesuch; Gesuchsteller; Erbbaurecht; Wiedereintragung; Erbbaurechts; Vorinstanz; Recht; Berufung; Handelsregister; Gericht; HRegV; Entscheid; Verfahren; Gelöscht; Glaubhaft; Rechtseinheit; Gelöschte; Grundbuch; Interesse; Bundesgericht; Kanton; Gelöschten; Strals; Klage; Heimfall; Vertrag; Gesellschaft; Bezirksgericht; Übertragung
ZHPC120060EditionRecht; Staates; Parteien; Eheliche; Beschwerde; Edition; Auflösung; Ehelichen; Rechtswahl; Beklagten; Auskunft; Rechtsmittel; Liegenschaft; Lebensgemeinschaft; Verfahren; Bezug; Berufung; Ehevertrag; Entscheid; Vorinstanz; VI-Urk; Sachstatut; Schweizerischen; Güterstand; Güterrecht; Auskunfts; Vermögens; Bundesgericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.29Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die Kläg; Klägact; Rahmenvertrag; Objekt;Recht; Trags; Grundstück; Vertrag; Träge; Kaution; Objekte; Beklagten; Trages; Vereinbart; Käufer; Anzahlung; Liegenschaft; Frist; Vertrags; Übernahme; Käuferangebot; Leistung; Liegenschaften; Partei; Parteien; Gültig; Beurkundung; Vertraglich
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