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Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr)

Art. 97 LCStr dal 2023

Art. 97 Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr) drucken

Art. 97 Abuso della licenza e delle targhe (1)

1 È punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria chiunque:

  • a. (2) usa licenze o targhe di controllo che non sono state rilasciate per lui né per il suo veicolo;
  • b. nonostante un avvertimento dell’autorit? , non restituisce le licenze o le targhe di controllo che non sono più valide o che sono state revocate;
  • c. cede a terzi l’uso di licenze o di targhe di controllo che non sono state rilasciate per essi né per i loro veicoli;
  • d. dando informazioni non esatte, dissimulando fatti importanti o presentando certificati falsi, ottiene fraudolentemente una licenza o un permesso;
  • e. per farne uso, altera o contraff? targhe di controllo;
  • f. usa targhe di controllo alterate o contraffatte;
  • g. intenzionalmente, si appropria illecitamente di targhe di controllo allo scopo di usarle egli stesso o di cederne l’uso a terzi.
  • 2 Le disposizioni speciali del Codice penale (3) non sono applicabili a questi casi.

    (1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 1° ott. 2010, in vigore dal 1° gen. 2012 (RU 2011 4925; FF 2010 3633 3645).
    (2) Correzione dalla Commissione di redazione dell’AF del 10 dic. 2013, pubblicata il 27 dic. 2013 (RU 2013 5577).
    (3) RS 311.0

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 97 Legge federale sulla circolazione stradale (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUA 12 194Art. 32 Abs. 4 VTS. Die vom Luzerner Strassenverkehrsamt an Private delegierte Befugnis zur Einzelprüfung vor der Verkehrszulassung von Motorfahrzeugen (Selbstabnahme) hat nicht die Qualität einer Konzession, sondern ist eine Beleihung (bzw. Belehnung) einer öffentlichen bzw. im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe an einen Privaten und kann von der Behörde im Sinn einer verwaltungsrechtlichen Sanktion gegebenenfalls wieder entzogen werden. Frage der Verhältnismässigkeit eines bloss befristeten Entzugs der Befugnis zur Selbstabnahme.Beschwerde; Prüfung; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Selbstabnahme; Strassen; Recht; Verwaltung; Fahrzeuge; Recht; Strassenverkehrsamt; Befugnis; Verfügung; Verfahren; Vorinstanz; Kanton; Zulassung; Prüfungsbericht; Prüft; Formular; Aufgabe; Sachverhalt; Angefochtene; Geprüft; Voraussetzung; Behörde; Widerruf; Kilometer; Befristet; Typengenehmigung
    GRSK1-15-25Nichtabgabe von Ausweisen und KontrollschildernBerufung; Fügung; Recht; Entzug; Urteil; Verfahren; Zugsverfügung; Anwaltschaft; Staat; Instanz; Entzugs; Staatsanwaltschaft; Entzugsverfügung; Bünden; Landquart; Graubünden; Kanton; Fungskläger; Kontrollschilder; Beweis; Akten; Verfahren; Forderung; Rufungskläger; Stellung; Gericht; Kantons; Schriftlich; Zirksgericht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2017.80 (AG.2018.141)Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges (BGer 6B_386/2018 vom 9. Januar 2019)Berufung; Kontrollschild; Berufungsbeklagte; Liegen; Staatsanwaltschaft; Objektiv; Bestand; Tatbestand; Objektive; Urteil; Geldstrafe; Falsch; Vorliegend; Verfahren; Falsche; Kontrollschilds; Stellt; Verkehr; Schwer; Bedingt; Strafe; Erfüllt; Werden; Sprechen; Schuldig; Berufungsbeklagten; Bedingte; Vorliegende; Original; Gemessen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 IV 206 (6B_451/2019)Art. 91, 95, 96 und 97 SVG, 145 VZV, 18 VTS; Führen eines Motorfahrrads mit qualifizierter Alkoholkonzentration, ohne Bewilligung, ohne Kontrollschilder, ohne Versicherungsschutz und missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern. Motorfahrräder können den motorlosen Fahrzeugen nicht ausnahmslos gleichgesetzt werden. Der Führer eines Motorfahrrads kommt nicht in den Genuss der privilegierten Form des Straftatbestands des Fahrens in fahrunfähigem Zustand im Sinne von Art. 91 Abs. 1 lit. c SVG. Der Motorfahrradfahrer in alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand ist als Führer eines Motorfahrzeugs zu bestrafen (E. 1.4). Das Führen eines Motorfahrrads ohne Führerausweis oder trotz Führerausweisentzugs wird von Art. 95 Abs. 1 lit. a und b SVG erfasst. Der Übertretungstatbestand von Art. 95 Abs. 4 lit. a SVG gelangt ausschliesslich auf Fahrradfahrer zur Anwendung (E. 2.3). Der Führer eines Motorfahrrads ohne Kontrollschilder und ohne die vorgeschriebene Versicherung fällt unter den Tatbestand von Art. 145 Ziff. 3 und 4 VZV, welcher Art. 96 Abs. 1 und 2 SVG als lex specialis vorgeht (E. 3.3.1). Wer hingegen Kontrollschilder verwendet, die nicht für sein Motorfahrrad bestimmt sind, macht sich des Missbrauchs von Schildern im Sinne von Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG strafbar, während Art. 145 Ziff. 3 Abs. 3 VZV nicht zur Anwendung gelangt (E. 3.3.2). Moteur; Cyclomoteur; Véhicule; Permis; Conduit; Circulation; Moteurs; Cyclomoteurs; Conduite; Plaque; Véhicules; D'une; Plaques; Cycle; Conduire; Automobile; Cycles; Recourant; Canton; Assurance; Fédéral; été; Peine; état; Cantonal; Qu'il; Usage; Contrôle; Infra; Arrêt
    143 IV 515 (6B_784/2017)Verwendung falscher oder gefälschter Kontrollschilder im öffentlichen Verkehr; Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG; Bestätigung der Rechtsprechung. Originalgetreue Kopien echter Kontrollschilder sind falsch im Sinne von Art. 97 Abs. 1 lit. e und f SVG, weil sie nicht von der zuständigen Behörde herausgegeben wurden. Auf das Material kommt es nicht an (E. 1.2). Verwendet nach Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG sind die Kontrollschilder, wenn sie an einem Fahrzeug angebracht und im Fahr- oder ruhenden Verkehr auf öffentlichen Strassen eingesetzt werden. Eine Täuschungsabsicht oder -handlung ist nicht vorausgesetzt (E. 1.3). Fahrlässige Verwendung ist strafbar (E. 1.1). Kontrollschild; Schild; Kontrollschilder; Schilder; Fahrzeug; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verkehr; Verwendet; Falsch; Kopie; Verwendung; Falsche; Gefälscht; Strassen; Fälschung; Echten; Kopien; Gefälschte; Unbestritten; Verwendeten; Vorinstanz; Urteil; Kontrollschildern; Strassenverkehr; Tatbestand; Täuschungshandlung; Schildern; Verfälscht

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-4201/2015AsylwiderrufBeschwerde; Verwerflich; Recht; Beschwerdeführer; Verwerfliche; Flüchtling; Handlung; Asylwiderruf; Bundesverwaltungsgericht; besonders; Vorsätzlichen; Urteil; Interesse; Stehend; Widerruf; Schweiz; Qualifizierte; Verfügung; Verfahren; Fahrens; Berücksichtigen; Erwägungen; Verhältnismässig; Person; Stehende; Handlung;Asyls; Beschwerdeführers; Verwerflichen
    C-1929/2012Zustimmung zur Aufenthaltsbewilligung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Schweiz; Bundes; Aufenthalt; Zustimmung; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Verfügung; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Ausländer; Bundesverwaltungsgericht; Sexuell; Widerruf; Verlängerung; Urteil; Interesse; Entscheid; Mädchen; Rechtlich; Verfahren; Luzern; Familie; Zeitpunkt; Handlung; Sexuellen; Sicherheit; Person

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2023.1Bundes; Vollzug; Vorzeitig; Vorzeitige; Bundesstrafgericht; Vorzeitigen; Beschuldigte; Massnahme; Bundesstrafgerichts; Kammer; Verfahrens; Sicherheitshaft; Massnahmen; Beschwerde; Untersuchung; Vorsitz; Vollzugs; Prozessordnung; Bundesanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschuldigten; Fluchtgefahr; Kantons; Massnahmenvollzug; Vorsitzende
    SK.2016.43Gesuch um Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 50 Abs. 2 FINMAG i.V.m. Art. 73 Abs. 1 und Art. 91 Abs. 1 VStrR sowie Art. 35 Abs. 2 StBOG)Gesuch; Busse; Umwandlung; Gesuchsgegner; Entscheid; Verfahren; Recht; Ersatzfreiheitsstrafe; Bedingte; Verfügung; Urteil; Gericht; Vollzug; Vollzug; Bescheid; Verfahren; Träglich; Bedingten; Einzelrichter; Bundesstrafgericht; Finanzielle; Verfahrens; Widerhandlung; Bundesgericht; Trägliche; Rechts; Eidgenössische; Beschwerde

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Hans Giger Kommentar SVG2014
    Jürg Bähler Kommentar Strassenverkehrsgesetz2014
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