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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 967 OR dal 2023

Art. 967 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 967 C. Trasferimento del titolo di credito I. Forma generale

1 Il trasferimento del titolo di credito, allo scopo sia di trasmetterne la propriet? sia di gravarlo d’un diritto reale limitato, esige in tutti i casi la traslazione del possesso del titolo.

2 Per i titoli all’ordine occorre inoltre una girata e per i titoli nominativi una dichiarazione scritta, che non deve necessariamente farsi sul titolo stesso.

3 La legge o una convenzione può subordinare il trasferimento all’intervento di altre persone, in particolar modo del debitore.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 967 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE210084Organisationsmangel und Einberufung einer GeneralversammlungGesuch; Generalversammlung; Stelle; Gesuchsgegnerin; Sachwalter; Gesuchstellerin; Verwaltungsrat; Aktien; Ordentliche; Revision; Tragen; Verwaltungsrates; Gericht; Ziffer; Sachwalters; Berufen; Gemäss; Durchführung; Mitglied; Namenaktien; Organisationsmangel; Revisionsstelle; Ausserordentliche; Adresse; Einzuberufen; Gründung; Zürich; Adresse; Einladung
ZHPS190247ArrestAktien; Arrest; Aktienzertifikat; Gläubigerin; Beschwerde; Schuldnerin; Treuhandverhältnis; Arrestbefehl; Einzelgericht; Eigentum; Entscheid; Arrestgesuch; Verfahren; Recht; Behauptet; Tatsachen; Recht; Erstinstanzliche; Aktienzertifikate; Beschwerdeführerin; Beanstandet; Eigentümer; Bundesgericht; Behauptung; Erwog; Entscheidgebühr; Bezirksgericht; Erstinstanzlichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 III 350Art. 401 Abs. 1 OR; Übergang von Forderungsrechten. Die Legalzession gemäss Art. 401 Abs. 1 OR umfasst auch gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte (E. 2). Aktie; Recht; Aktien; Legalzession; Gesellschaft; Auftrag; Beklagten; Rechte; Aktionär; General; Namenaktie; Übergang; Mitglied; Mitwirkungs; Generalversammlung; Erfüllt; Schweizer; Urteil; Voraussetzung; Aktienbuch; Mitgliedschaftsrechte; Handelsgericht; Forderungsrechten; Besitz; Gesetzes; Auftragsverhältnis; HEINI; Ausserordentlichen; Voraussetzungen
114 II 57Aktienrecht. "Spaltungstheorie"; Stimmrecht des Buchaktionärs. 1. Durch die "Aktienspaltung" fallen Macht und Risiko bei der Aktiengesellschaft auseinander. Keine der in der Lehre entwickelten Theorien vermag diese an sich unerwünschte Folge überzeugend zu beseitigen. Gesellschaftsrechtlich lässt sich der Ausschluss des reinen Buchaktionärs vom Stimmrecht an der Generalversammlung nicht begründen (E. 5). 2. Der Buchaktionär hat sich vorliegend nicht ausdrücklich vertraglich verpflichtet, sein Stimmrecht in Zukunft nicht mehr auszuüben, und auch die Auslegung der Erwerbsgeschäfte ergibt keine Pflicht zur Stimmabstinenz (E. 6). 3. Ein solcher Ausschluss besteht auch nicht bei bestimmten Geschäften, für welche das Gesetz eine Privilegierung von Stimmrechtsaktien ausschliesst oder qualifizierte Mehrheiten verlangt (E. 7). Aktie; Recht; Aktien; Stimmrecht; Aktien; Erwerb; Namenaktie; Veräusserer; Mitgliedschaft; Buchaktionär; Gesellschaft; Namenaktien; Erwerber; Ausübung; Mitgliedschaftsrechte; Vertrag; Übertragung; Aktionär; Auffassung; Beklagten; Vinkulierte; Rechte; Echtes; Vermögensrechte; Liegenden; Verkäufer; Vorliegenden; Ausschluss; Bundesgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2019.17Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR).Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Inhaber; Beschwerdeführern; Group; Holding; Aktie; Gericht; Beilagen; Beschlagnahme;Akten; Direktor; Aktienzertifikate; Replik; Partei; Beschlagnahmt; Besitz; Beschluss; Aufhebung; Verwaltung; Eigentümer; Parteien; Bundesgesetzes; Beschwerdeantwort
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