Art. 964hOR from 2023
Art. 964h E. Keeping and retaining the report
Article 958f applies to keeping and retaining the report on payments made to state bodies.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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