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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 964hOR from 2023

Art. 964h Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 964h E. Keeping and retaining the report

Article 958f applies to keeping and retaining the report on payments made to state bodies.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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