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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 964gOR from 2023

Art. 964g Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 964g D. Publication

1 The report on payments made to state bodies must be published online within six months of the end of the financial year.

2 It must remain publicly accessible for at least ten years.

3 The Federal Council may issue regulations on the structure of the data required in the report.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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