OR Art. 964a -
Einleitung zur Rechtsnorm OR:
Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 964a OR vom 2023
Art. 964a A. Grundsatz
1 Unternehmen erstatten jährlich einen Bericht über nichtfinanzielle Belange, wenn sie:1. Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 (1) sind; 2. zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen, in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben; und 3. zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- oder ausländischen Unternehmen, mindestens eine der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken.
2 Von dieser Pflicht befreit sind Unternehmen, die von einem anderen Unternehmen kontrolliert werden:1. für welches Absatz 1 anwendbar ist; oder2. das einen gleichwertigen Bericht nach ausländischem Recht erstellen muss.
(1) [SR 221.302]
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.