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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 962 OR dal 2023

Art. 962 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 962 A. In genere

1 Sono tenute a effettuare la chiusura contabile in base a una norma contabile riconosciuta, in aggiunta al conto annuale secondo il presente titolo:

  • 1. le societ? i cui titoli sono quotati in borsa, se la borsa lo esige;
  • 2. le societ? cooperative con almeno 2000 membri;
  • 3. le fondazioni soggette per legge alla revisione ordinaria.
  • 2 Possono chiedere che la chiusura contabile sia effettuata in base a una norma riconosciuta:

  • 1. soci che rappresentino almeno il 20 per cento del capitale sociale;
  • 2. il 10 per cento dei membri della societ? cooperativa o il 20 per cento di quelli dell’associazione;
  • 3. qualsiasi socio o membro personalmente responsabile o tenuto a effettuare versamenti suppletivi.
  • 3 L’obbligo di effettuare la chiusura contabile in base a una norma contabile riconosciuta si estingue se viene allestito un conto di gruppo in base a una norma contabile riconosciuta.

    4 La scelta della norma riconosciuta spetta all’organo superiore di direzione o di amministrazione, salvo che lo statuto, il contratto di societ? o l’atto di fondazione dispongano altrimenti o che tale scelta sia operata dall’organo supremo.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 962 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB130040Erbteilung / Auskunfts- und EditionsbegehrenErblasser; Auskunft; Begehren; Gesellschaft; Recht; Widerbeklagte; Vorinstanz; Beklagten; /Widerbeklagte; Verpflichte; Unterlagen; Recht; Rechtsbegehren; Berufung; Gesellschaften; Zahlung; Klägers; Dispositiv; Rechtsbegehrens; Widerbeklagten; Anwalt; Beklagtischen; Zustellung; Kunfts; Kopie; Ziff; Kopien; Lägerin
    ZHLB100068Forderung (Rückweisung) Aktien; Kunde; Verkauf; Kunden; Beweis; Berufung; Kundenberater; Recht; Bundesgericht; Börse; Verfahren; Vorinstanz; Wertschriften; Verkauft; Generaldirektion; Empfehlung; Klägers; Beklagten; Eigenbestände; Geschäft; Verfahren; Zeuge; Anlage; Eigenbeständen; Verkaufs; Sanierung; Ausschuss
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2008.00140Handelsregisterrecht: GebührenauflageHandelsregister; Beschwerde; Beschwerdeführer; Handelsregisteramt; Löschung; Einzelfirma; Justiz; Justizdirektion; Anmeldung; HRegV; Verfügung; Verfahren; HRegGebV; Recht; AHRegV; Auferlegt; Aufsichtsbehörde; Gebühren; Verpflichtet; Tatsache; Regierungsrat; Löschen; Ordnungsbusse; Rechnung; Hinweis; Eintragung; AHRegGebV; Verfahrens; Amtes; Verwaltungsgericht
    LUA 92 43§ 157 Abs. 3 und 4, § 162 Abs. 1 StG; Art. 6 Ziff. 2 EMRK Nach- und Strafsteuerverfahren; Ordnungsbusse; Mitwirkungspflicht; Aktenaufbewahrungspflicht. Werden Nach- und Strafsteuerverfahren parallel durchgeführt, besteht kraft Art. 6 Ziff. 2 EMRK insgesamt keine Mitwirkungspflicht des Beschuldigten. Er kann daher nicht mit einer Ordnungsbusse belegt werden, wenn er einer Ausweiseinforderung nicht nachkommt.

    § 162 Abs. 1 StG bietet keine gesetzliche Grundlage zur Verhängung einer Ordnungsbusse wegen Verletzung der Aktenaufbewahrungspflicht.
    Steuer; Steuerverfahren; Ordnungsbusse; Steuerverwaltung; Nachsteuer; Nachsteuerverfahren; Beschwerde; Mitwirkung; Veranlagung; Kantonale; Verfahren; Durchgeführt; Kontoblätter; Beschwerdeführerin; Mitwirkungspflicht; Verlangten; Parallel; Veranlagungsverfahren; Gesetzes; Auskunft; Beschuldigten; Belegt; Einverlangten; Steuerverfahrens; Recht; Beweismittel; Untersuchung; Unschuld; Steuerpflichtigen; Besitz
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    136 III 627 (5A_372/2010)Art. 82 SchKG; Rechtsöffnung bei Rahmenkreditvertrag. Beim Rahmenkreditvertrag wird nicht die verbindliche Hingabe einer bestimmten Geldsumme vereinbart, sondern eine Limite eingeräumt, bis zu welcher Kredit beansprucht werden kann. Der Rahmenvertrag könnte deshalb höchstens dann selbständig als Rechtsöffnungstitel in Frage kommen, wenn eine darauf beruhende Kreditauszahlung zweifelsfrei nachgewiesen wird (E. 2). Schuld; Rechtsöffnung; Schuldner; Schuldnerin; Rahmenkredit; Darlehen; Vertrag; Rahmenkreditvertrag; Auszahlung; Darlehens; Rechtsöffnungstitel; Urkunde; Kredit; Kantonsgericht; Schuldanerkennung; Zusammengesetzten; Vereinbart; Gültig; Betrag; Unterzeichnet; Festen; Darlehensvertrag; Hingabe; Betracht; Geschäfts; Summe; SchKG; Selbständig; Akten; Werden
    130 II 449Art. 2, 10, 12 und 13 PüG; Preisüberwachung, Herabsetzung missbräuchlich hoher Abonnementspreise für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen über Kabelnetz. Kognition der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bei der Überprüfung von Entscheiden des Preisüberwachers. Als Fachkommission auferlegt sie sich keine Zurückhaltung hinsichtlich fachspezifischer Fragen; Bedeutung des dem Preisüberwacher eingeräumten grossen Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums (E. 4). Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes. Der Kabelempfang für Radio und Fernsehen stellt, auch im Verhältnis zum Satellitenempfang, bei den heutigen Verhältnissen einen eigenen Markt dar. Die Beschwerdeführerin ist in ihrem Versorgungsgebiet einzige Anbieterin von Kabelanschlüssen; der von ihr verlangte Preis ist nicht Ergebnis wirksamen Wettbewerbs (E. 5). Prüfung, ob ein Preis rechtsmissbräuchlich ist; Bedeutung der verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflicht der Beschwerdeführerin (E. 6). Methoden allgemein (E. 6.1), im konkreten Fall gebotene Methode (E. 6.2-6.5); Abstellen auf rechnungsmässig ausgewiesene "historische" Kosten, keine Berücksichtigung von künftigen Investitionen für technische Erneuerungen (E. 6.6). Notwendigkeit der Erzielung angemessener Gewinne i.S. von Art. 13 Abs. 1 lit. b PüG, Zurechnung stiller Reserven zum Eigenkapital für die Ermittlung der Rendite, Beurteilung im konkreten Fall (E. 6.7-6.11). Bisher praktizierter Preis war rechtsmissbräuchlich, der vom Preisüberwacher festgesetzte Preis erlaubt die Erzielung eines angemessenen Gewinns. Preis; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Preisüberwacher; Kabel; Wettbewerb; Reserve; Reserven; Markt; Gewinn; Stille; Vorinstanz; Recht; Satelliten; Wettbewerbs; Rekurskommission; Satellitenempfang; Stillen; Technisch; Beurteilung; Preise; Relevante; Eigenkapital; Betrachte; Missbräuchlich; Technische; Kabelempfang; Fernseh

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-5915/2019StiftungsaufsichtStiftung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Sachwalter; Vorinstanz; Spende; Sachwalters; Spenden; Verwaltung; Verwaltungs; Verfügung; Bericht; Massnahme; Recht; Rechnung; Person; Verwaltungskosten; Berichte; Stiftungsaufsicht; Massnahmen; Bundes; Entscheid; Rechnungslegung; Urteil; Aufsicht; Verwende; Ukraine; Schweiz; Verfahren
    A-3008/2015MehrwertsteuerBundes; Recht; Steuer; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerde; Vorsteuer; Einzelunternehmung; Verjährung; Forderung; Schaf; Ebsgesell; Betrieb; Betriebsgesellschaft; Entscheid; Vorinstanz; Mehrwertsteuer; Tungsgerichts; Bundesverwaltungsgerichts; Leistung; MWSTG; Steuern; Leistungsaustausch; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Beschwerdeführerin; Vorsteuern; AMWSTG; Verfahren

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BK.2008.14Entschädigung (Art. 246 Abs. 2 BStP i.V.m. Art. 6 und 7 der Verordnung über die Kosten der Bundesstrafrechtspflege).Beschwerde; Edition; Entschädigung; Beschwerdeführer; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Unterlagen; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Aufwand; Verfügung; Auskunfts; Verfolgungsbehörde; Verfahrens; Finanzintermediär; Zusammenhang; Herausgabe; Kostenverordnung; Banken; Editionsaufforderung; Person; Empfehlung; Frist; Eschwerdekammer; Dokumente; Bundesstrafgericht; Personen; Editionspflicht
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