Art. 96 Compétences et obligations des autorités Pouvoir d’appréciation
1 Les autorités compétentes tiennent compte, en exerçant leur pouvoir d’appréciation, des intérêts publics, de la situation personnelle de l’étranger, ainsi que de son intégration. (1)
2 Lorsqu’une mesure serait justifiée, mais qu’elle n’est pas adéquate, l’autorité compétente peut donner un simple avertissement ? la personne concernée en lui adressant un avis comminatoire.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 2016 (Intégration), en vigueur depuis le 1er janv. 2019 (RO 2017 6521, 2018 3171; FF 2013 2131, 2016 2665).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 60/2018/31 | Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Gesundheitlich; Interesse; Gesundheitliche; Vollzugs; Aufenthalts; Sozialhilfeabhängigkeit; Diabetes; Vollzugshindernisse; Prüfung; Migration; Gesundheitlichen; Interessen; Integration; Wegweisung; Widerruf; Aufenthaltsbewilligung; Insulin; Vorinstanz; Person; Prüfen; Beeinträchtigung; Schweiz; Behörde; Vorne; Allfälliger |
SH | Nr. 60/2018/1 | Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel - Art. 37 Abs. 1 und 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c und Art. 96 Abs. 2 AIG; Art. 66, Art. 67 Abs. 1 und Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE. In verfassungskonformer Auslegung ist bei einem nicht in den Arbeitsmarkt zu integrierenden und nicht vermittlungsfähigen Gesuchsteller nicht von einer anspruchzerstörenden Arbeitslosigkeit i.S.v. Art. 37 Abs. 2 AIG auszugehen (E. 4.2). Der Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG i.V.m. Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE ist zu bejahen, wenn nach einem Mahnschreiben keine Bemühungen zur Schuldentilgung oder zur Lösungssuche mit Gläubigern erfolgen (E. 4.3.1, 4.3.5). Formelle Verwarnung i.S.v. Art. 96 Abs. 2 AIG aufgrund Vorliegens eines Grenzfalls, langer Aufenthaltsdauer und bislang ausgebliebener formeller Verwarnung (E. 4.4.3). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Kanton; Kantons; Aufenthalt; Aufenthalts; Kantonswechsel; Schaffhausen; Betreibung; Arbeit; Schulden; Aufenthaltsbewilligung; Erhalte; Schweiz; Vorne; Beschwerdeführers; Widerruf; Interesse; Hinweis; Auszugehen; Person; Migrationsamt; Gesuch; Verhalten; Bewilligung; Sozialhilfe; Ausländer; Hinweise; Auslegung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00507 | Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach pflichtgemässem Ermessen/Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung. | Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerde; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerin; Weiterbildung; Werden; Ausländer; Schweiz; Vorinstanz; Ermessen; Ausund; Stützt; Welche; Könne; Gemäss; April; EU/EFTA; Migration; Dieser; Gesetz; Verlängerung; Zürich; Liegen; Ausoder; Rechtlich; Grundsätzlich; Interesse; Voraussetzung; Hätte |
SO | VWBES.2019.292 | Widerruf der Aufenthaltsbewilligung / Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Aufenthalt; Heimat; Aufenthaltsbewilligung; Vorinstanz; Heimatland; Entscheid; Akten; Staat; Urteil; Burkina; Gehör; Verwaltungsgericht; EU/EFTA; Eheliche; Deutsch; Unentgeltliche; Gewalt; Anspruch; Gelebt; Deutschland; Drittstaat; Geschieden; Rechtspflege |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-1921/2021 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Schweiz; Einreiseverbot; Erwerbstätigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Aufenthalt; Reist; Interesse; Sicherheit; Schengenraum; Person; Urteil; Vorinstanz; Arbeite; Rechts; Verfügung; Aufenthalts; Richter; Interessen; Kinder; Verordnung; Massnahme; Ausgeübt; Entgelt; Staatsangehörige; Ausländerrechtliche; Aufgr |
F-6304/2020 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Ausschaffung; Ausschaffungs; Bundesverwaltungsgericht; Einreiseverbots; Ausschaffungshaft; Schengen; Interesse; Verfügung; Beschwerdeführers; Familie; Gehör; Urteil; Begründung; Verhältnis; Sicherheit; Möglichkeit; Wegweisung; BVGer; Rechtlich; Fernhaltemassnahme; Worden; Vorliegen; Legal |