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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 958 OR dal 2023

Art. 958 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 958 C. Presentazione dei conti I. Scopo e contenuto

1 I conti devono esporre la situazione economica dell’impresa in modo tale da consentire ai terzi di farsene un’opinione attendibile.

2 I conti sono presentati nella relazione sulla gestione. Questa comprende il conto annuale (chiusura contabile singola), che si compone del bilancio, del conto economico e dell’allegato. Sono fatte salve le disposizioni concernenti le grandi imprese e i gruppi.

3 La relazione sulla gestione è allestita e sottoposta per approvazione all’organo o alle persone competenti entro sei mesi dalla fine dell’esercizio. È firmata dal presidente dell’organo superiore di direzione o di amministrazione e dalla persona cui compete l’allestimento dei conti in seno all’impresa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 958 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD230004Forderung / SicherheitBeschwerde; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Zahlung; Konkurs; Zahlungs; Betreibung; Higkeit; Fähigkeit; Vorinstanz; Partei; Zahlungsunfähigkeit; Parteientschädigung; Entscheid; Sicherheit; Konkurse; Unterlagen; Konkurseröffnung; Wäre; Aufl; Verfügung; Pfändung; Forderung; Streitwert; Vorliege; Verfahren; Gericht; SchKG; Frist
ZHHG210001ForderungKonkurs; Klagten; Beklagten; Bilanz; Konkursitin; Forderung; Recht; Darlehen; Abtretung; Abgetreten; Abgetretene; Partei; Gericht; Verfügung; Position; Klage; Betrag; Abgetretenen; Schuld; Anspruch; Parteien; Gerin; Abtretungsverfügung; Überweisungen; Zahlt; Tatsachen; Urteil; Darlehensbeträge; [HRSG]
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 12Art. 206 Abs. 2 und Abs. 3 DBG. Ausserordentliche Erträge beim Wechsel der zeitlichen Bemessung für juristische Personen. Zur Frage der wirtschaftlichen Vorgänge, die zu ausserordentlichen Erträgen im Sinne der Bestimmung führen. Die Auflösung stiller Reserven bildet ein notwendiges, wenn auch nicht hinreichendes Element der Ausserordentlichkeit des Ertrages (Erw. 3a-3e). Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Gewinn der normalen Geschäftstätigkeit einer Unternehmung entstammt, kommt es weniger auf die statutarische Zweckbestimmung der Gesellschaft als auf deren tatsächliche Tätigkeit an (Erw. 3f). Bei der Veranlagung der Sondersteuer sind die abziehbaren Aufwendungen in enger Anlehnung an die durch den Gesetzgeber ausdrücklich genannten ausserordentlichen Erträge zu bestimmen (Erw. 4).Steuer; Ordentliche; Erträge; Ordentlichen; Ausserordentlichen; Kapital; Beschwerde; Sondersteuer; Bemessung; Kapitalgewinn; Beschwerdeführerin; Geschäftsjahr; Reserven; Erzielt; Recht; Kapitalgewinne; Grundstück; Aufwendungen; BdBSt; Erzielte; Unterliegen; Gewinn; Veräusserung; Besteuerung; Bemessungslücke; Erträgen; Personen; Zusammenhang; Sondersteuerveranlagung; Bundessteuer
GRA 2021 26Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 100 (4A_364/2017)Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Gerichtlich; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Summarische; Aktien; Mitglied; Entscheid; Urteil; Gerichtliche; Durchsetzung; Schweizer; Klagemöglichkeit; Gesuch; Aktionärs; Bundesgericht; Durchgesetzt; Kann
141 IV 369Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6).
Regeste b
Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7).
Recht; Beschwerde; Urteil; Banken; Urkunde; Holding; Vorinstanz; Recht; Gutachten; Beschwerdeführer; Vermögens; Rechtlich; Gesellschaft; Partei; Hinweis; Gericht; Beweiswürdigung; Gruppe; Hinweisen; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Handel; Vorteil; Privatgutachten; Tatbestand; Erstellt; Sachverständige; Feststellung; Angefochtene

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Beschwerde; Befreiung; Recht; Revisionsstellen; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Voraussetzung; Stiftungen; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Bundes; Gesuch; Bilanz; Aufsichtsbehörde; E-Mail; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; Stiftungsrecht; E-Mails; Urteil
A-5146/2018AmtshilfePerson; Informationen; Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführerin; Amtshilfe; Staat; Chende; Recht; Urteil; CH-FI; Ersuchende; Hinweis; Ersucht; Schweiz; Behörde; Verfahren; Hinweisen; Amtshilfeersuchen; Sachverhalt; Übermittlung; Ersuchte; Personen; BVGer; Einkommen; Income; Erheblich; Regel; Fragliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2016.13Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchter Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 Abs. 1 StGB).Schuldig; Urkunde; Bundes; Recht; Beschuldigte; Urkunden; Versicherung; Betrug; Farbklecks; Verfahren; Täter; Gericht; Schrift; Person; Amtlich; Betrieb; Verfahren; Amtliche; Urkundenfälschung; Konto; Verfahrens; Verteidigung; Beschuldigten; Tatsache; Daten; Höhe; Über; Schaden
SK.2010.8Urkundenfälschung, Gehilfenschaft zu Betrug, Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei.Rechnung; Anklage; Angeklagt; Angeklagte; Griechische; Recht; Firmen; Rechnungen; Recht; Griechischen; Bundes; Subvention; Geschäft; Klagten; Gehilfe; Anklageschrift; Schweiz; Ziffer; Betrug; Urkunde; Gehilfen; Angeklagten; Gehilfenschaft; Geldwäscherei; Qualifiziert; Maschine; Qualifizierte; Bezug; Urkunden
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