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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 956SCC from 2023

Art. 956 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 956 IV. Administrative supervision (1)

1 The management of the land register offices is subject to the administrative supervision of the cantons.

2 The Confederation exercises the supervisory control.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 956 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG090317FirmaTrade; Klagt; Beklagten; Keytrade; Firma; Namens; Verwechslung; Firmen; Domain; Schweiz; Recht; Zweigniederlassung; Domain-Name; Verwechslungsgefahr; Domain-Namen; Zeichen; Rechtlich; Interesse; Handel; Branch; Interessen; Handels; Kennzeichen; Verwendung; Dienstleistung; Schweizer; Geneva
LUJK 10 43Art. 961 Abs. 3 ZGB; Art. 76 Abs. 1 GBV. Keine Löschung des provisorisch vorgemerkten Bauhandwerkerpfandrechts von Amtes wegen, wenn der Anspruch gerichtlich eingeklagt, dem Grundbuchamt davon aber keine Mitteilung gemacht worden ist, dieses jedoch anderweitig von der Klageanhebung Kenntnis erhalten hat.Grundbuch; Bauhandwerker; Grundbuchamt; Bauhandwerkerpfandrecht; Eintrag; Klage; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrechts; Löschung; Recht; Definitiv; Amtes; Definitive; Frist; Schumacher; Anordnung; Entscheid; Schumacher; Klageanhebung; Mitteilung; Rechtzeitig; Richterliche; Kritik; Befristung; Anspruch; Unternehmer; Bundesgericht; Amtsgericht; Rechtsspruch; Gelöscht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2004 127AGVE 2004 127 S.489 2004 Grundbuchrecht 489 VIII. Grundbuchrecht 127 Art. 781 ZGB; Art. 7 GBV Verein X; Grundbuchbeschwerde...Barkeit; Person; Personaldienstbarkeit; Irreguläre; Grundbuch; Grundstück; Nutzniessung; Wohnrecht; Stockwerk; übertragbar; Irregulären; Dauernde; Zungsrecht; Beschwerde; Werkeigentum; Selbständige; Stockwerkeigentum; Dienstbarkeiten; Belastung; Recht; übertragbare; Benutzung; Grundstücks; Stockwerkeigentums; Nutzungs; Personaldienstbarkeiten; Ausübung; Eigentümer; Benutzungsrecht; Beschränkte
AGAGVE 2002 147AGVE 2002 147 S.643 2002 Notariatsrecht 643 III. Notariatsrecht 147 Betreibungsamt X; Grundbuchbeschwerde vom 15. Mai 2002...Recht; Grundbuch; Zelle; Grundstück; Recht; Parzelle; SchKG; Seitig; Bungsamt; Anmeldung; Betreibungsamt; Walter; Dienstbarkeiten; Tragung; Buchverwalter; Grundbuchverwalter; Schwerde; Eintrag; Gungsrecht; Löschen; Löscht; Eigentums; Löschung; Eintragung; Doppelaufruf; Gelöscht; Grenze; Fügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 310 (5A_518/2017)Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 und Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG; Führung des Grundbuchs; Abweisung einer Grundbuchanmeldung. Die Abweisung einer Grundbuchanmeldung betrifft einen öffentlich-rechtlichen Entscheid, der in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht steht. Sie ist vermögensrechtlicher Natur und unterliegt nur dann der Beschwerde in Zivilsachen, wenn der Streitwert mindestens Fr. 30'000.- beträgt (E. 1.1). Grundbuch; Beschwerde; Urteil; Abweisung; Grundbuchanmeldung; Vermögensrechtliche; Urteile; Beschwerdeführer; Publ; Zivilsache; Streit; Streitwert; Entscheid; Bundesrechtspflege; öffentlich-rechtliche; Eintragung; Wohnrecht; Natur; Streitig; Hinweis; Urteilen; Bundesgericht; Festgehalten; Erwägungen; Grundbuchamt; Zivilsachen; Führung; Zivilrecht; Betrifft; öffentlich-rechtlichen
127 III 195Löschung einer Dienstbarkeit, die jede rechtliche Bedeutung verloren hat (Art. 976 ZGB); Begehren des Eigentümers des belasteten Grundstücks um Löschung; Vorgehen des Grundbuchverwalters. Liegt ein Begehren des Eigentümers des belasteten Grundstücks um Löschung der Dienstbarkeit gestützt auf Art. 976 ZGB vor, so hat der Grundbuchverwalter die Löschung im Hauptbuch vorzunehmen, wenn er die gesetzliche Voraussetzung als erfüllt betrachtet. In diesem Fall ist es unzulässig, das Löschungsbegehren vor dem Vollzug in einer beschwerdefähigen Verfügung gutzuheissen und die Löschung erst nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung vorzunehmen (E. 2). Löschung; Grundbuch; Grundbuchverwalter; Verfügung; Begehren; Beschwerde; SCHMID; Verfahren; STEINAUER; Verloren; Voraussetzung; Eigentümer; Justiz; Rechtskraft; Vorzunehmen; HENRI; Beschwerdefähigen; Grundbuchverwalters; JÜRG; Grundstücks; Klage; Justizkommission; Luzern; Vollzogene; Beseitigung; Rechtsvorschlages; Etwa:; Ordentlichen; Eintragung
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