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Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 94a LCA dal 2023

Art. 94a Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 94a (1)

(1) Introdotto dal n. I della LF del 18 giu. 1993 (RU 1993 3175; FF 1993 I 609). Abrogato dal n. I della LF del 17 dic. 2004, con effetto dal 1° gen. 2006 (RU 2005 5245; FF 2003 3233).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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