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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 949SCC from 2023

Art. 949 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 949

1 The Federal Council prescribes the land register forms, issues the necessary regulations and regulates at its discretion the keeping of auxiliary registers.

2 The cantons may establish special provisions governing the registration of rights in rem on land under cantonal law, but such provisions become valid only when approved by the Confederation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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