E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 947OR from 2023

Art. 947 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 947 and 948 (1)

(1) Repealed by No I of the FA of 25 Sept. 2015 (Law of Business Names), with effect from 1 July 2016 (AS 2016 1507; BBl 2014 9305). See however the transitional provision to this amendment at the end of the text.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 947 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140053Auflösung und Liquidation einer Kollektivgesellschaft Kollektivgesellschaft; Klagte; Berufung; Gesellschaft; Bezirksgericht; Beklagten; Beweis; Recht; Partei; Parteien; Klägers; Gesellschaftsverhältnis; Urteil; Zeuge; Indiz; Gewinn; Taxibetrieb; Geschäft; Betrieb; Einzelunternehmung; Bülach; Jahresrechnung; Auflösung; Klage; Bezirksgerichts; Entscheid; Gericht; Einzelfirma
GRZF-07-33Forderung aus Verletzung eines KonkurrenzverbotsGesellschaft; Rufung; Berufung; Partei; Kurrenzverbot; Studio; Parteien; Vertrag; Konkurrenzverbot; Maloja; Zirksgericht; Solarium; Urteil; Recht; Bezirksgericht; Klage; Einfache; Tivgesellschaft; Nalstrafe; Konventionalstrafe; Kollektivgesellschaft; Oberengadin; Entschädigung; Kantonsgericht; Schriftlich

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 III 363Voraussetzungen der Haftung einer Anwaltssozietät für die falsche Auskunft eines ihrer Mitglieder (Art. 41 OR und Art. 568 OR). Offeriert eine Anwaltssozietät ihre Dienstleistungen als einheitliches Unternehmen und tritt sie mit einheitlichem Briefkopf und einheitlicher Zahlstelle nach aussen auf, muss sie sich u.U. beim erweckten Rechtsschein der gesellschaftlichen Verbindung behaften lassen (E. 2b). Für Pflichtverletzungen eines ihrer Mitglieder haftet die als einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft auftretende Anwaltssozietät nur dann kollektiv, wenn das anspruchsbegründende Mandat ihr als Gesamtmandat und nicht einem bestimmten Gesellschafter als Einzelmandat erteilt wird (E. 2d). Haftung für falsche Auskunft (E. 5). Anwalt; Gesellschaft; Anwalts; Haftung; Kollektivgesellschaft; Auskunft; Willen; Vertrag; Anwaltssozietät; Zweitbeklagte; Gesellschafter; Einfache; Einheitlich; Anwälte; Bundesgericht; Willens; Feststellungen; Basel; Zweitbeklagten; Trust; Kredit; Handelsregister; Dienstleistung; Falsche; Mitglieder; Unternehmen; HRegV; Klient; Appellationsgericht
116 II 76Art. 947 Abs. 3 OR. Der Familienname einer unbeschränkt haftenden Gesellschafterin mit einem Doppelnamen gemäss Art. 160 Abs. 2 ZGB kann nur ihr voller Doppelname sein (E. 2). Familie; Firma; Overgoor; Familienname; Person; Recht; Zivilstandsregister; Handels; Doppelname; Schwarz; Personen; Doppelnamen; Handelsregister; Familiennamen; Haftende; Beschwerde; Unbeschränkt; Personenfirmen; Haftenden; Komplementärin; Gesellschafter; Namens; Kommandit; Amtliche; Beschwerdeführer; HAUSHEER/REUSSER/GEISER;Annoncenverwaltung; Bezeichnung; Justizdepartement
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz