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Code civil suisse (CC)

Art. 944 CC de 2023

Art. 944 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 944 b. Immeubles non immatriculés

1 Les immeubles qui ne sont pas propriété privée et ceux qui servent ? l’usage public ne sont immatriculés que s’il existe ? leur égard des droits réels dont l’inscription doit avoir lieu, ou si l’immatriculation est prévue par la législation cantonale.

2 Lorsqu’un immeuble immatriculé se transforme en immeuble non soumis ? l’immatriculation, il est éliminé du registre foncier.

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(1) Abrogé par le ch. I de la LF du 4 oct. 1991, avec effet au 1er janv. 1994 (RO 1993 1404; FF 1988 III 889).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 944 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150056Rechtsschutz in klaren FällenBeklagten; Recht; Berufung; Verfahren; Stadt; Zustellung; Vorinstanz; Grundstück; Rechtlich; Sachen; Verfügung; Rechtliche; Urteil; Entscheid; Ziffer; Finanz; Gericht; Gemeingebrauch; Rechtsbegehren; Verwaltungsvermögen; Polizei; Departement; Klage; Summarische; Publikation; Bezirksgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 25Ersitzung einer an einem öffentlichen Gewässer bestehenden Fischenz. ZGB Art. 655 Ziffer 2, 662 und 781. 1. Rechtsnatur der Fischenz und deren Stellung zum kantonalen Recht, das für Privatrechte an öffentlichen Gewässern eine Konzession vorschreibt (Erw. 2). 2. Ausserordentliche Ersitzung gegenüber einem früher Berechtigten, insbesondere gegenüber einem vor über 100 Jahren säkularisierten Kloster (Erw. 3-5). 3. Das Auskündungsverfahren gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB kann unterbleiben, wenn zum vornherein genau feststeht, wer als Berechtigter in Frage kommt, und dieser im ordentlichen Prozess um das Eigentum selber Partei ist (Erw. 6). Kanton; Fische; Recht; Fischenz; Ersitzung; Kloster; Grundbuch; Fischerei; Erworben; Klosters; Reuss; Rechte; Kantons; MEIER-HAYOZ; Säkularisation; Privatrecht; Gewässer; Streitige; Grundstück; Eigentümer; Fischereirecht; Sachen; Wohlerworbene; Zugerische; Eigentum; Gewässern; Auskündung; Rechtlich
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