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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 941 CCS dal 2023

Art. 941 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 941 IV. Prescrizione acquisitiva

Il possessore che vuol far valere la prescrizione acquisitiva ha diritto di aggiungere al suo possesso quello del suo autore, in quanto fosse idoneo a prescrivere.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 941 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZF-07-14Ersitzung einer GrunddienstbarkeBerufung; Bezirksgericht; Zeugin; Berufungskläger; Recht; Beweis; Tonsgericht; Imboden; Urteil; Kantonsgericht; Parz; Zulasten; Berufungsverfahren; Klage; Erben; Gerichtlicher; Genden; Partei; Antrag; Verfahren; Aussage; Zeugnis; Liegende; Bezirksgerichts; Amtlich; Kantonsgerichts; Nommen
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