Art. 936 d. Bad faith
1 A person who has not acquired a chattel in good faith may be required by the previous possessor to return it at any time.
2 However, if the previous possessor likewise did not acquire the chattel in good faith, he or she cannot reclaim the chattel from any subsequent possessor.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210455 | Gewerbsmässigen Diebstahl | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Recht; Zweitberufungskläger; Schweiz; Gerin; Privat; Beschlagnahmt; Privatklägerin; Beschlagnahmte; Zigaretten; Lanka; Zigarettenstangen; Prot; Landes; Sinne; Landesverweisung; Verfahren; Verfahren; Positiv; Schaden; Vorinstanz; Urteils; Amtlich; Diebstahl |
ZH | LB160079 | Forderung | Berufung; Vorinstanz; Aston; Martin; Fahrzeug; Beklagten; Nebenintervenientin; Berufungsverfahren; Recht; Recht; Partei; Kaufpreis; Entscheid; Fahrzeuge; Behauptung; Verkehr; Schaden; Preis; Verkehrswert; Beweismittel; Fahrzeuges; Auszugehen; Verfahren; Ausführungen; Parteien; Bösgläubig; Sorgfalt; Verpflichtet |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 305 (5A_372/2012) | Art. 3 und 936 ZGB; Art. 100 IPRG. Klage gegen den Besitzer eines gestohlenen Gemäldes. Auf den Besitz anwendbares Recht (E. 3.1 und 4.1). Beurteilung des guten Glaubens des Erwerbers, insbesondere von ihm anzustellende Nachforschungen (E. 3-5). | Beschwerde; Beschwerdegegner; Obergericht; Beschwerdeführer; Recht; Gerücht; Gemälde; Kunst; Besitz; Erwerb; Aussage; Bildes; Umstände; Beschwerdeführers; Veräusserer; Malewitsch; Galerie; Verdacht; Verfügung; Russische; Bezirksgericht; Glaube; Vorinstanz; Gemäldes; Urteil; Diebstahl; Markt; Sowjetunion |
122 III 1 | Art. 936 und 3 Abs. 2 ZGB; Gutgläubigkeit des Erwerbers einer abhandengekommenen Sache. In Geschäftsbereichen, in denen oft Waren zweifelhafter Herkunft angeboten werden, sind bei einem Erwerber mit einschlägigen Branchenkenntnissen hohe Anforderungen an die zu verlangende Aufmerksamkeit gemäss Art. 3 Abs. 2 ZGB zu stellen. Auch der Antiquitätenhandel zählt zu diesen Geschäftsbereichen; ob ein Gegenstand zum Eigengebrauch erworben wird oder ob ein Handelskauf vorliegt, ist unerheblich. | Recht; Erwerb; Umstände; Sorgfalt; Waffen; Erhöhte; Aufmerksamkeit; Erwerber; Sorgfaltspflicht; Anforderungen; Obergericht; Bundesgericht; Erkundigungspflicht; Umständen; Herausgabe; Urteil; Versicherung; Herkunft; Händler; Beklagten; Sind; Gebotene; Erwerbers; Waffensammlung; Antiquitätenhandel; Hinweis; Handel; Branche; Verdacht; Ausgesetzt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Emil W. Stark, Wolfgang Ernst | Kommentar zum ZGB II | 2007 |