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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 935 OR dal 2023

Art. 935 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 935 VI. Reiscrizione

1 Chi rende verosimile un interesse degno di protezione può chiedere al giudice di reiscrivere nel registro di commercio un ente giuridico cancellato.

2 Sussiste un interesse degno di protezione in particolare se:

  • 1. al termine della liquidazione dell’ente giuridico cancellato non sono stati realizzati o distribuiti tutti gli attivi;
  • 2. l’ente giuridico cancellato è parte in un procedimento giudiziario;
  • 3. la reiscrizione dell’ente giuridico cancellato è necessaria per la rettificazione di un registro pubblico; o
  • 4. la reiscrizione è necessaria per chiudere la procedura fallimentare dell’ente giuridico cancellato.
  • 3 Se l’ente giuridico presenta lacune nell’organizzazione, oltre a ordinarne la reiscrizione, il giudice adotta le misure necessarie.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 935 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHE220023Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit und ohne AktivenVerfahren; Gericht; Handelsregister; Gesuch; Recht; Schung; Löschung; Gerichtliche; Partei; Handelsregisteramt; Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Freiwillige; Sachlich; Freiwilligen; Sachliche; Gerichtlichen; Interesse; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Handelsgericht; Praxis; Eintrag; Rechtseinheit; Gesuchstellerinnen; Gesellschaft; Kanton; Kantons; Handeln
    ZHHE190329OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Konkurs; Zweigniederlassung; Kantons; Handelsgericht; Liquidation; Organisation; Beschwerde; Dübendorf; Konkursamt; Vorschriften; Verbindung; Frist; Gesuchstellers; Rechtsdomizil; Verfahrens; Bezahlen; Schweiz; Streitwert; Einzelrichterin; Einlegerakten; Umtriebsentschädigung; Organisationsmangel; Zürich; Einzelgericht; Zustellung; Schalcher; Sabrina
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LUA 00 131Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte».

    Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Beschwerde; Abkommen; Feste; Unternehmens; Beschränkte; Rechtlich; Definition; Firma; Person; Wirtschaftliche; Handelsregister; Beschwerdeführerin; Bedeutet; Erfüllt; Staat; Vertragsstaat; Begründe; Recht; Einrichtungen; Beschränkten; Kanton; Zweigniederlassungen
    AGAGVE 2019 4343 § 7 StG; Art. 55 DBG; § 12 Abs. 1 und 2 VRPG Schaft; Sellschaft; Gesellschaft; Quidator; Liquidator; Recht; Schen; Liquidation; Niederlassung; Haftung; Zweigniederlassung; Schrift; Liquidatoren; Person; Beiladung; Tischen; Datorenhaftung; Faktisch; Haftung; Verwaltung; Schwerde; Faktische; Steuern; Beschwerde; Terschrift; Juristische; Quidatorenhaftung; Erpflicht; Steuerforderung; über
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    117 II 85Handelsregister. Eintragung einer Zweigniederlassung. 1. Begriff der Zweigniederlassung (E. 3). 2. Umstände, aus denen zu schliessen ist, dass der dem Hauptsitz unterstellte Zweigbetrieb die für eine Zweigniederlassung erforderliche Selbständigkeit besitzt; massgebend ist die Autonomie nach aussen (E. 4a). 3. Die Leitung muss bevollmächtigt sein, die laufenden Geschäfte ohne Genehmigung oder Gegenzeichnung durch eine Stelle ausserhalb der Niederlassung abzuschliessen. Die Eigenständigkeit fehlt, wo die Hauptleitung bloss ihren Wirkungsbereich auf eine von der Hauptniederlassung getrennte Geschäftsstelle ausweitet (E. 4b). 4. Da keiner der beiden Verwaltungsräte seine Tätigkeit schwergewichtig auf die Leitung des Zweigbetriebes verlegt hat, genügt die Kollektivunterschrift für die Annahme der erforderlichen Selbständigkeit nicht (E. 4c).
    Ständig; Zweigniederlassung; Zweigbetrieb; Verwaltung; Handelsregister; Leitung; Geschäft; Eigenständigkeit; Selbständigkeit; Selbständig; Niederlassung; Beschwerde; Justiz; Geschäftlich; GAUCH; Verwaltungsräte; Geschäfte; Bevollmächtigt; Leiter; Hauptleitung; Hauptsitz; Geschäfts; Justizdirektion; Wird; Zweigbetriebes; Marktzugang; Kollektivunterschrift; Annahme; Zweigbetriebs; Erforderlichen
    108 II 122Art. 935 Abs. 2 OR; Verpflichtung schweizerischer Zweigniederlassungen von Firmen mit Hauptsitz im Ausland zur Eintragung in das Handels-register. Begriff der Zweigniederlassung (E. 1). Der Eintrag der Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Gesellschaft übe ihre Haupttätigkeit nicht am Hauptsitz, sondern am Sitz der Zweigniederlassung aus (E. 2). Die Zweigniederlassung muss über Personal und Geschäftsräume verfügen, die nicht mit denen des Hauptsitzes identisch sind; nicht erforderlich ist aber, dass diese ihr allein zur Verfügung stehen (E. 3). Sind die Voraussetzungen für das Bestehen einer Zweigniederlassung erfüllt, so ist sie verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen (E. 4 und 5). Société; Sociétés; Succursale; Comme; Activité; Siège; D'une; Genève; Suisse; Registre; Commerce; Droit; Personne; Inscription; Social; Intimées; Elles; Tradax; Principal; N'est; Locaux; L'inscription; Même; Exerce; Suisses; être; Compte; Qu'elle; Personnel; Juridique

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-5340/2017ArbeitnehmerschutzBeschwerde; Arbeit; Tarbeit; Unentbehrlichkeit; Beschwerdegegnerin; Technisch; Technische; Arbeitnehmer; Tunnel; Beschwerdeführer; Produkt; Beschwerdeführerin; Produktion; Recht; Bewilligung; Bewilligt; Verfügung; Vorinstanz; Müsse; Unzumutbare; Partei; Urteil; Begründe; Verordnung; Arbeitsgesetz; Unterbrochen; Gesundheit
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