Art. 935 VI. Reinstatement
1 Any person claiming a legitimate interest may request the court to have a deleted legal entity reinstated in the commercial register.
2
3 If there are defects in the organisation of the legal entity, the court shall take the required measures when ordering reinstatement.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE220023 | Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit und ohne Aktiven | Verfahren; Gericht; Handelsregister; Gesuch; Recht; Schung; Löschung; Gerichtliche; Partei; Handelsregisteramt; Gerichtsbarkeit; Zuständigkeit; Freiwillige; Sachlich; Freiwilligen; Sachliche; Gerichtlichen; Interesse; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Handelsgericht; Praxis; Eintrag; Rechtseinheit; Gesuchstellerinnen; Gesellschaft; Kanton; Kantons; Handeln |
ZH | HE190329 | Organisationsmangel | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Konkurs; Zweigniederlassung; Kantons; Handelsgericht; Liquidation; Organisation; Beschwerde; Dübendorf; Konkursamt; Vorschriften; Verbindung; Frist; Gesuchstellers; Rechtsdomizil; Verfahrens; Bezahlen; Schweiz; Streitwert; Einzelrichterin; Einlegerakten; Umtriebsentschädigung; Organisationsmangel; Zürich; Einzelgericht; Zustellung; Schalcher; Sabrina |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | A 00 131 | Art. 51 DBG; § 7 StG. Beschränkte Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz. Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien. Auslegung des Begriffs der «Betriebsstätte». | Betrieb; Betriebsstätte; Zweigniederlassung; Schweiz; Unternehmen; Geschäftseinrichtung; Steuerpflicht; Beschwerde; Abkommen; Feste; Unternehmens; Beschränkte; Rechtlich; Definition; Firma; Person; Wirtschaftliche; Handelsregister; Beschwerdeführerin; Bedeutet; Erfüllt; Staat; Vertragsstaat; Begründe; Recht; Einrichtungen; Beschränkten; Kanton; Zweigniederlassungen |
AG | AGVE 2019 43 | 43 § 7 StG; Art. 55 DBG; § 12 Abs. 1 und 2 VRPG | Schaft; Sellschaft; Gesellschaft; Quidator; Liquidator; Recht; Schen; Liquidation; Niederlassung; Haftung; Zweigniederlassung; Schrift; Liquidatoren; Person; Beiladung; Tischen; Datorenhaftung; Faktisch; Haftung; Verwaltung; Schwerde; Faktische; Steuern; Beschwerde; Terschrift; Juristische; Quidatorenhaftung; Erpflicht; Steuerforderung; über |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
117 II 85 | Handelsregister. Eintragung einer Zweigniederlassung. 1. Begriff der Zweigniederlassung (E. 3). 2. Umstände, aus denen zu schliessen ist, dass der dem Hauptsitz unterstellte Zweigbetrieb die für eine Zweigniederlassung erforderliche Selbständigkeit besitzt; massgebend ist die Autonomie nach aussen (E. 4a). 3. Die Leitung muss bevollmächtigt sein, die laufenden Geschäfte ohne Genehmigung oder Gegenzeichnung durch eine Stelle ausserhalb der Niederlassung abzuschliessen. Die Eigenständigkeit fehlt, wo die Hauptleitung bloss ihren Wirkungsbereich auf eine von der Hauptniederlassung getrennte Geschäftsstelle ausweitet (E. 4b). 4. Da keiner der beiden Verwaltungsräte seine Tätigkeit schwergewichtig auf die Leitung des Zweigbetriebes verlegt hat, genügt die Kollektivunterschrift für die Annahme der erforderlichen Selbständigkeit nicht (E. 4c). | Ständig; Zweigniederlassung; Zweigbetrieb; Verwaltung; Handelsregister; Leitung; Geschäft; Eigenständigkeit; Selbständigkeit; Selbständig; Niederlassung; Beschwerde; Justiz; Geschäftlich; GAUCH; Verwaltungsräte; Geschäfte; Bevollmächtigt; Leiter; Hauptleitung; Hauptsitz; Geschäfts; Justizdirektion; Wird; Zweigbetriebes; Marktzugang; Kollektivunterschrift; Annahme; Zweigbetriebs; Erforderlichen |
108 II 122 | Art. 935 Abs. 2 OR; Verpflichtung schweizerischer Zweigniederlassungen von Firmen mit Hauptsitz im Ausland zur Eintragung in das Handels-register. Begriff der Zweigniederlassung (E. 1). Der Eintrag der Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Gesellschaft übe ihre Haupttätigkeit nicht am Hauptsitz, sondern am Sitz der Zweigniederlassung aus (E. 2). Die Zweigniederlassung muss über Personal und Geschäftsräume verfügen, die nicht mit denen des Hauptsitzes identisch sind; nicht erforderlich ist aber, dass diese ihr allein zur Verfügung stehen (E. 3). Sind die Voraussetzungen für das Bestehen einer Zweigniederlassung erfüllt, so ist sie verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen (E. 4 und 5). | Société; Sociétés; Succursale; Comme; Activité; Siège; D'une; Genève; Suisse; Registre; Commerce; Droit; Personne; Inscription; Social; Intimées; Elles; Tradax; Principal; N'est; Locaux; L'inscription; Même; Exerce; Suisses; être; Compte; Qu'elle; Personnel; Juridique |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5340/2017 | Arbeitnehmerschutz | Beschwerde; Arbeit; Tarbeit; Unentbehrlichkeit; Beschwerdegegnerin; Technisch; Technische; Arbeitnehmer; Tunnel; Beschwerdeführer; Produkt; Beschwerdeführerin; Produktion; Recht; Bewilligung; Bewilligt; Verfügung; Vorinstanz; Müsse; Unzumutbare; Partei; Urteil; Begründe; Verordnung; Arbeitsgesetz; Unterbrochen; Gesundheit |