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Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI)

Art. 93 LAMaI de 2023

Art. 93 Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI) drucken

Art. 93 (1)

(1) Abrogé par l’annexe ch. 2 de la L du 26 sept. 2014 sur la surveillance de l’assurance-maladie, avec effet au 1er janv. 2016 (RO 2015 5137; FF 2012 1725).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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