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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 92 SVG vom 2023

Art. 92 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 92 Unfall (1)

1 Mit Busse wird bestraft, wer bei einem Unfall die Pflichten verletzt, die ihm dieses Gesetz auferlegt.

2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer als Fahrzeugführer bei einem Verkehrsunfall einen Menschen getötet oder verletzt hat und die Flucht ergreift.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 92 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU220041Übertretung von VerkehrsvorschriftenSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Fahrzeug; Vorinstanz; Busse; Vorinstanzlich; Statthalteramt; Unfall; Protokoll; Vorinstanzliche; Gericht; Aussage; Aussagen; Verfahren; Zeuge; Sinne; Urteils; Recht; Vorinstanzlichen; Verhalten; Vorliege; Verbindung; Pflichtwidrige; Recht; Über; Verfahrens
ZHSB210614Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Fahrzeug; Sinne; Vorinstanz; Unfall; Kollision; Erhalte; Massnahme; Lichen; Massnahmen; Geldstrafe; Busse; Urteil; Feststellung; Berufung; Fahrunfähigkeit; Vereitelung; Verhalten; Fahrzeuge; Verkehrs; Bewusst; Polizei; Fahrzeuges; Hause; Zustand; Schock; Tagessätze; Recht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2014/76EntscheidTäter die "Flucht ergreift" (Verwaltungsgericht, B 2014/76).Entscheid vom 30. Beschwerde; Beschwerdeführer; Unfall; Strassenverkehrs; Vorinstanz; Entscheid; Gallen; Führerausweis; Verletzt; Verfahren; Verletzung; Italienische; Fahrzeug; Motorrad; Sachverhalt; Widerhandlung; Fahrverbot; Gallen; Beschwerdeführers; Italien; Person; Hinweis; Vertrete; Behörde; Schweizerischen; Ausland; Schwere; Sturz; Verwaltungsgericht
SGIV-2013/161Entscheid Art. 16 Abs. 2, Art. 16c Abs. 1 lit. e, Art. 16cbis Abs. 1 SVG (SR 741.01). Ein Motorradfahrer stürzte in Italien, als er eine Vollbremsung einleitete, um eine Kollision mit dem Personenwagen eines schweizerischen Staatsangehörigen (Rekurrent) zu vermeiden, und zog sich dabei Verletzungen zu. Der Rekurrent war am Unfall insofern beteiligt, als der Motorradfahrer wegen ihm eine Vollbremsung eingeleitet hatte. Ob der Rekurrent am Unfallgeschehen unschuldig war, ist für die Pflichten des Fahrzeugführers gegenüber dem Opfer des Unfalls nicht von Belang. Annahme einer schweren Widerhandlung, da sich der Rekurrent vom Unfallort entfernte, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Die Regeln der Bindungswirkung der Administrativbehörde an Strafurteile gelten auch für Urteile ausländischer Strafbehörden. Bestätigung der dreimonatigen Entzugsdauer, da der Rekurrent vom zweijährigen italienischen Fahrverbot nicht stark eingeschränkt wird und eine Unterschreitung der Mindestentzugsdauer daher nicht gerechtfertigt erscheint (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 24. April 2014, IV-2013/161). Gegen diesen Entscheid wurde beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Entscheid vom 30. Juni 2015 abgewiesen (B 2014/76). Rekurrent; Unfall; Führerausweis; Widerhandlung; Strassenverkehrs; Person; Entzug; Verletzung; Italienische; Führerausweise; Rekurs; Schwere; Behörde; Massnahme; Verletzt; Entscheid; Administrativmassnahme; Ausländische; Italien; Fahrzeug; Schweizerischen; Fahrverbot; Polizei; Pflicht; Urteil; Italienischen; Verkehrsregeln; Gallen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 358 (6B_1452/2019)
Regeste
Art. 92 Abs. 2 SVG ; Fahrlässige Führerflucht. Führerflucht gemäss Art. 92 Abs. 2 SVG kann auch fahrlässig begangen werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
Führerflucht; Fahrlässig; Unfall; Verkehr; Urteil; Fahrzeug; Verhalten; Person; Pflichtwidrig; Verbindung; Schuldig; Fahrlässige; Begangen; Fahrzeugführer; Beschwerde; Verkehrsunfall; Vorsätzlich; Bundesgericht; Strasse; Pflichtwidrige; Verhaltens; Hilfe; Tatbestand; Fahrlässig; Zweck; Vorsätzliche; Busse; Personen; Geldstrafe
132 III 249Art. 46 Abs. 1 VRV; Art. 59 Abs. 2 und 49 Abs. 1 SVG; Unfall auf einer Strasse ohne Trottoir; Selbstverschulden des nicht links auf der Fahrbahn gehenden Fussgängers. Bedeutung der einzelnen Mitursachen im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; quotenmässige Aufteilung des Gesamtschadens (E. 3.1). Auslegung des in Art. 49 Abs. 1 SVG enthaltenen und in Art. 46 Abs. 1 VRV konkretisierten Gebots des Linksgehens bei fehlendem Trottoir (E. 3.2 und 3.3). Bemessung des Schadenersatzes im Rahmen von Art. 59 Abs. 2 SVG; Festlegung der Haftungsquote; Gewicht des Selbstverschuldens (E. 3.5). Zivilkläger; Fahrbahn; Strasse; Vorinstanz; Angeklagte; Schaden; Strassen; Fussgänger; Urteil; Selbstverschulden; Verkehr; Verletzt; Umstände; Gehen; Fahrzeug; Verschulden; Berufung; Abstand; Strassenrand; Verkehrsregel; Vorgeworfen; Bundesgericht; Gebot; Zivilklägers; Trottoir; Recht; Vorsicht; Mitursache; Regel

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4824/2014AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Verwerflich; Schweiz; Urteil; Verwerfliche; Handlung; Begangen; Recht; Recht; Delikt; Taten; Delikte; Begangene; Körperverletzung; Beschwerdeführers; Akten; Asylwiderruf; Verfügung; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Deutschland; Handlungen; Verwerflichkeit; Verurteilt; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht
A-3122/2015MilitärdienstpflichtBeschwerde; Armee; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Bundes; Urteil; Gericht; Urteil; Ausschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Befehl; Begründung; Verfahren; Untragbarkeit; Interesse; Armeeausschluss; Verfügung; Delikt; Tagessätzen; Armeeangehörige; Massnahme; Gehör; Beschwerdeführers; Verhalten; BVGer; Freiheitsstrafe; Praxis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2020.26Auslieferung an Italien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Auslieferung; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Auslieferungs; Recht; Bundesgericht; Schweiz; Ehefrau; Staat; Urteil; Bundesgerichts; Familie; Beschwerdeführers; Rechtshilfe; Entscheid; Verfolgte; Gericht; Vollzug; Nationale; Italienische; Familienleben; Über; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Gesuch; Verfolgten; Verfahren; Bundesstrafgerichts
BG.2013.30Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO).Kanton; Gallen; Beschwerdekammer; Staats; Schwyz; Verfahren; Gerichtsstand; Glarus; Staatsanwaltschaft; Schwyz; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Oberstaatsanwaltschaft; Beschuldigten; Jugendanwaltschaft; Verletzung; Penal; Federal; Sankt; Geschäftskontrolle; Gallen; Kantone; Rechtsmittel; Gerichtsschreiber; Gesuch; Begangen; Ordentliches; SVG-Verletzungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Philippe Weissenberger Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz2015
Giger Kommentar SVG, Zürich2014
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