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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 91 CCS dal 2023

Art. 91 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 91 B. Scioglimento del fidanzamento I. Regali

1 Ad eccezione degli usuali regali di circostanza, i regali che i fidanzati si sono fatti possono essere rivendicati, sempre che il fidanzamento non sia stato sciolto per morte di uno dei fidanzati.

2 Se non si può fare la restituzione in natura, si applicano le norme dell’indebito arricchimento.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 182Versatzpfand; gewerbsmässiger Kauf auf Rückkauf (Art. 907 Abs. 1 und Art. 914 ZGB). Nichtigkeit (Art. 19 und 20 OR) und Konversion. Der gewerbsmässige Kauf auf Rückkauf im Hinblick auf die Absicherung eines Kredites ist als solcher unzulässig und führt zur Nichtigkeit des betreffenden Vertrages. Mit der Gleichstellung von gewerbsmässigem Kauf auf Rückkauf mit dem Versatzpfand wollte der Gesetzgeber verhindern, dass durch Kreditgeschäfte die strengen Vorschriften über das Versatzpfand umgangen werden. Eine Konversion des nichtigen Rechtsgeschäfts in eine Faustpfandbestellung ist nicht möglich (E. 3b). Rückkauf; Kredit; Versatzpfand; Konversion; Recht; Gewerbsmässige; Faustpfand; Geschäft; Nichtige; Faustpfandbestellung; Umdeutung; Ungültige; Nichtigkeit; Nichtigen; Obergericht; OFTINGER/BÄR; Verpflichtung; Zweck; Bewilligung; Kaufs; Ersatzgeschäft; Unzulässig; Gesetzgeber; Kreditgeber; Persönlichen; Urteil
121 III 187Miet- und Pachtzinssperre (Art. 91 VZG). Die Miet- oder Pachtzinssperre kann nicht nur mit dem Betreibungsbegehren, sondern - wenn mit dem Betreibungsbegehren nicht ausdrücklich darauf verzichtet wurde - auch noch zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden. Das spätere Begehren um Anordnung von Miet- oder Pachtzinssperre und die ihm Folge leistende Anordnung des Betreibungsamtes können jedoch keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung auf Grundpfandverwertung oder der Konkurseröffnung entfalten; vielmehr werden sie erst ab dem Zeitpunkt wirksam, wo das Begehren gestellt und der Kostenvorschuss geleistet wird. Betreibung; Pacht; Grundpfand; Betreibungsbegehren; Kostenvorschuss; Pachtzinssperre; Mietoder; Konkurs; Betreibungsamt; Zeitpunkt; Grundpfandgläubiger; Mietzins; Gebühr; Schuldbetreibung; Spätere; Begehren; Aufsichtsbehörde; Kostenvorschusses; Verwertung; Pfandhaft; Verzicht; Entscheid; SchKG; Anhebung; Auffassung; Rekurs; Pachtzinse; Verfügung; Betreibungsamtes

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2022.22Recht; Beschwerde; Rechtshilfe; Ersuchen; ägyptische; Beschwerdegegnerin; Akten; Verfahren; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Beschwerdeführer; Staat; Behörde; Rubrik; Ägypten; Advokat; Rieger; Entscheid; Staats; Schlussverfügung; Objekte; Verfahrens; ägyptischen; Staatsanwalt; Beschlagnahme; Basel; Frist; Person; Rechtshilfeverfahren
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