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Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Art. 90a KVG vom 2023

Art. 90a Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) drucken

Art. 90a (1) Bundesverwaltungsgericht

1 Über Beschwerden gegen die auf Grund von Artikel 18 Absätze 2bis und 2ter erlassenen Verfügungen und Einspracheentscheide der gemeinsamen Einrichtung entscheidet in Abweichung von Artikel 58 Absatz 2 ATSG (2) das Bundesverwaltungsgericht. Es entscheidet auch über Beschwerden gegen die auf Grund von Artikel 18 Absatz 2quinquies erlassenen Verfügungen der gemeinsamen Einrichtung.

2 Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen nach Artikel 53. (3)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 6. Okt. 2000 (AS 2002 858; BBl 2000 4083). Fassung gemäss Anhang Ziff. 110 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069 Art. 1 Bst. b; BBl 2001 4202).
(2) SR 830.1
(3) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Spitalfinanzierung), in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 2049; BBl 2004 5551).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2141/2013Tarife der LeistungserbringerTarif; Beschwerde; Leistung; Vorinstanz; Rehabilitation; Anlage; Beschwerdegegnerin; Spital; Beschwerdeführerinnen; Tagespauschale; Anlagen; Spitäler; Bundes; Anlagenutzung; Bereich; Universitäre; Leistungen; Anlagenutzungskosten; Tarifs; Lehre; Wirtschaftlichkeit; Forschung; Vergleich; BVGer; Kanton; Recht; Höhe; Pauschalen; Tarife
C-2290/2013Tarife der LeistungserbringerSpital; Tarif; See-Spital; Spitäler; Leistung; Vorinstanz; Basis; Standort; Leistungs; Beschwerde; Notfall; Basisfallwert; Kilchberg; Spitals; BVGer; Kranken; Festsetzung; Notfallstation; Verfahren; Tarifsuisse; Basisfallwerte; Kanton; See-Spitals; Pauschal; Tarifs; Recht; Horgen; Tarife; Spitälern; Zürcher
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