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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 908 CCS dal 2023

Art. 908 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 908 II. Durata

1 Agli istituti privati l’autorizzazione può essere data solo per un determinato tempo, ma può essere rinnovata.

2 L’autorizzazione può essere in ogni tempo revocata, se l’istituto non osserva le prescrizioni a cui è sottoposto il suo esercizio.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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