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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 908SCC from 2023

Art. 908 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 908 II. Duration of licence

1 A licences is granted to private pawnbrokers for a specific period only, but may be renewed.

2 A licence may be revoked at any time if the pawnbroker fails to comply with the provisions applicable to his or her business.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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