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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 904SCC from 2023

Art. 904 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 904 C. Effect I. Extent of security

1 Unless otherwise agreed, a pledge of interest-bearing debts or other debts conferring periodic subsidiary benefits, such as dividends, is limited to the current debt and the creditor is not entitled to payments which have already fallen due.

2 However, where such subsidiary rights are evidenced by separate documents, unless otherwise agreed, they are also covered by pledged to the extent that the pledge has been validly established.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
106 III 67Faustpfandrecht an Eigentümerpfandtiteln; Erstreckung der Pfandhaft auf die Mietzinserträgnisse (Art. 806 ZGB, 126 VZG, 76 KOV). Der Faustpfandgläubiger an Eigentümerpfändtiteln ist im Konkurs des Eigentümers des belasteten Grundstücks berechtigt, auf die seit der Konkurseröffnung bis zur Verwertung auflaufenden Miet- oder Pachtzinsforderungen zu greifen. Grund; Grundpfand; Pfand; Faustpfand; Konkurs; Faustpfandgläubiger; Pachtzinse; Grundstück; Grundpfandgläubiger; Eigentümer; Forderung; Verwertung; Verpfändete; Mietoder; Bundesgericht; Recht; Grundstücks; Pfandhaft; Verpfändeten; Fallen; Pfandrecht; Konkurseröffnung; Berufung; Betrag; Grundpfandforderung; Eigentümertitel; Kollozieren; Verfallene; Pachtzinsforderungen; Verpfändung
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