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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 900 OR dal 2023

Art. 900 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 900

Le persone autorizzate a rappresentare la societ? cooperativa firmano per essa aggiungendo alla ditta sociale la propria firma.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 900 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120079ForderungKlagt; Klagte; Klagten; Recht; Beklagten; Fairfield; Sentry; Pfand; Auftrag; Befreiung; Verbindlichkeit; Partei; Parteien; Befreiungsanspruch; Forderung; Fonds; Verfahren; Fondsanteile; Rückgabe; Streit; Klage; Pfandrecht; Gericht; Läge; Auftrags; Verbindlichkeiten; Geschäft; Beauftragte
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