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Code pénal militaire (CPM)

Art. 9 CPM de 2023

Art. 9 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 9 4. a. Droit pénal des mineurs (1)

RS 311.1Le droit pénal des mineurs du 20 juin 2003 (DPMin) s’applique aux personnes qui n’ont pas 18 ans le jour de l’acte. Lorsque l’auteur doit être jugé simultanément pour des infractions qu’il a commises avant et après l’âge de 18 ans, l’art. 3, al. 2, DPMin est applicable. Les autorités civiles sont compétentes.

(1) Nouvelle teneur selon l’art. 44 de ch. 3 de la LF du 20 juin 2003 sur le droit pénal des mineurs, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3545; FF 1999 1787).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 IV 31. Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. Die Bestrafung durch ein Militärstrafgericht wegen eines nach Militärstrafrecht strafbaren, in der Probezeit begangenen vorsätzlichen Verbrechens oder Vergehens zieht die Anordnung des Strafvollzugs nach sich (Erw. 1). Art.8 StGB ändert daran nichts (Erw. 2). 2. Art. 41 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Eine Gefängnisstrafe von 45 Tagen liegt weit über dem Mass, bei dem allenfalls noch von einem besonders leichten Fall gesprochen werden kann. Das gilt auch für militärgerichtliche Strafen (Erw. 3). Gericht; Vergehen; Roulier; Probezeit; Gefängnis; Beschwerde; Vollzug; Vollzug; Beschwerdeführer; Bürgerliche; Schob; Militärische; Vollzugs; Vorsätzlich; Kassationshof; Verfehlungen; Bedingte; Aufgeschobene; Anordnung; Vergehens; Bürgerlichen; Militärstrafrecht; Verfahren; Urteil; Kantons; Vorsätzliche; Divisionsgericht; Begangen; Verurteilt; Bedingten
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