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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 9 LIFD dal 2023

Art. 9 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 9 Capitolo 3: Norme speciali concernenti l’imposta sul reddito Coniugi; partner registrati; figli sotto l’autorit? parentale (1)

1 Il reddito di coniugi non separati legalmente o di fatto è cumulato, qualunque sia il regime dei beni.

1bis Il reddito di partner registrati non separati legalmente o di fatto è cumulato. Nella presente legge, i partner registrati hanno il medesimo statuto dei coniugi. Questo vale anche per i contributi di mantenimento durante l’unione domestica registrata e per i contributi di mantenimento e la liquidazione dei rapporti patrimoniali in caso di sospensione della vita comune o di scioglimento dell’unione domestica registrata. (2)

2 Il reddito dei figli soggetti all’autorit? parentale, ad eccezione dei proventi da attivit? lucrativa, è cumulato con quello del detentore dell’autorit? parentale.

(1) Nuovo testo giusta l’all. n. 24 della L del 18 giu. 2004 sull’unione domestica registrata, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2005 5685; FF 2003 1165).
(2) Introdotto dall’all. n. 24 della L del 18 giu. 2004 sull’unione domestica registrata, in vigore dal 1° gen. 2007 (RU 2005 5685; FF 2003 1165).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Legge federale sull’imposta federale diretta (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2018.62Staats- und Bundessteuer 2017Spesen; Rekurrenten; Beschwerde; Berufs; Nebenerwerb; Einkommen; Rekurs; Recht; Steuergericht; Rechtsmittel; Nebeneinkommen; Einsprache; Beschwert; Rekurrentin; Pauschalabzug; Einkünfte; Nebenerwerbstätigkeit; Berufskosten; Bundessteuer; Erwerbstätigkeit; Erhalte; Einspracheentscheid; Abgegolten; Berufsauslagen; Ehefrau; Begehren; Kilometerentschädigung; Steuerpflichtigen; Beschwerdeführer
SOSGSTA.2017.15Staats- und Bundessteuer 2015Rekurrent; Rekurrenten; Getrennte; Trennung; Besteuerung; Beschwerde; Gemeinsame; Rechtlich; Herbst; Steuerpflichtigen; Ehegatte; Recht; Voraussetzungen; Steuergericht; Einsprache; Rekurs; Gemeinsamen; Bundessteuer; Solothurn; Faktisch; Staat; Veranlagung; Unterlagen; Getrennten; Ehegatten; Einwohnerdienste; Lebensunterhalt; Rechtsmittel; Entscheid; Faktische
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2002.00077Zeitliche Bemessung bei tatsächlicher Trennung der EhegattenErmessen; Ehegatte; Ermessens; Ehefrau; Liegenschaft; Recht; Rekurskommission; Eheleute; Steuerperiode; Verwaltungsgericht; Beschwerde; Ehemann; Ehegatten; Getrennte; Pflichtigen; Schätzung; Einkommen; Ungetrennter; Rechtlich; Steueramt; Steuerbare; Schweiz; Steuererklärung; Unrichtigkeit; Akten; Einschätzung; Sachdarstellung; Trennung; Kommentar; Gelebt
SGB 2018/16, B 2018/17Entscheid Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 StG, Art. 9 Abs. 1 DBG.Die Vorbringen der Beschwerdeführerin im Nachsteuerverfahren, es fehle der Nachweis, dass ihr aus der Delinquenz ihres Ehemannes in irgendeiner Weise Mittel zugeflossen seien, vermag nichts am Grundsatz zu ändern, dass das Einkommen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet wird (Verwaltungsgericht, B 2018/16 und B 2018/17). Beschwerde; Steuer; Steuern; Ehegatten; Bundes; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Recht; Verfahren; Kantons; Vorinstanz; Bundessteuer; Gemeindesteuern; Entscheid; Veranlagung; Rechtlich; Ehefrau; Ehemann; Einkommen; Liegenden; Antrag; Getrennte; Verfahrens; Gemeinsame; Verwaltungsgericht; Bezug; Steueramt; Beschwerden; Besteuerung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 II 318 (2C_309/2014)Art. 3 Abs. 3 Satz 1 StHG; Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben; gemeinsame Steuerpflicht am Nebensteuerdomizil. Wenn Eheleute in ungetrennter Lebensgemeinschaft leben und am Hauptsteuerdomizil der Haushaltsbesteuerung unterliegen, so drängt sich für ein solches Ehepaar eine gemeinsame Steuerpflicht der Gatten am Nebensteuerdomizil auf, und zwar auch für den Fall, dass nur einer der beiden Partner dort wirtschaftliche Anknüpfungspunkte hat (E. 2). Steuer; Kanton; Steuerpflicht; Nebensteuerdomizil; Wirtschaftlich; Einkommen; Gatte; Wirtschaftliche; Gatten; Rechtlich; Ehegatte; Gallen; Partner; Ehepaar; Rechtsprechung; Hauptsteuerdomizil; Ehegatten; Vermögens; Eheleute; Zugehörigkeit; Gemeinsame; Auffassung; Beschwerde; Vorinstanz; Steuerharmonisierung; Selbständig; Getrennte; Unterjährig; Liegenschaft
140 II 167 (2C_490/2013)Art. 32 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 4 und Art. 68 Abs. 1 StHG; Art. 2, 16 Abs. 1 und 2 sowie Art. 21 Abs. 3 FZA, Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA; DBA-D. Voraussetzung und Gegenstand der Quellensteuer, nachträgliche ordentliche Veranlagung; interkantonale Steuerausscheidung nach Wohnortwechsel (E. 2 und 3). Diskriminierung entsprechend der Rechtsprechung des EuGH bei der Personenfreizügigkeit sowie deren Übertragung auf das FZA und ihre Grenzen; Anwendbarkeit auf die Quellensteuer (E. 4). Unvereinbarkeit von Art. 38 Abs. 4 StHG mit dem FZA, auch unter Berücksichtigung der Rechtfertigungsgründe (Quellenbesteuerung als Sicherungsinstrument) von Art. 21 Abs. 3 FZA (E. 5). Vereinbarkeit von Art. 38 Abs. 4 StHG mit dem DBA-D offengelassen (E. 6). Steuer; Quelle; Schweiz; Kanton; Quellensteuer; Randnr; Urteil; Diskriminierung; Veranlagung; Ordentliche; Recht; Einkommen; Bundes; Person; Schweizer; Personen; Nachträglich; Beschwerde; Nachträgliche; Abkommen; Quellenbesteuerung; Steuern; Staats; Diskriminierungsverbot; Aufenthalt; Besteuerung; Rechtsprechung; Besteuerte; Kantone; Bezug

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Richner, Frei, Kaufmann, Meuter Handkommentar zum DBG2009
Greminger, Bärtschi Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2008
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