E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 9 LTF de 2022

Art. 9 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 9 Période de fonction

1 La période de fonction des juges est de six ans.

2 Lorsqu’un juge atteint l’âge de 68 ans, sa période de fonction s’achève ? la fin de l’année civile.

3 Les sièges vacants sont repourvus pour le reste de la période.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 44 (5A_130/2022)
Regeste
Art. 75 BGG ; Eintretensvoraussetzungen, Erschöpfung des kantonalen Instanzenzugs. Keine Anfechtung eines obergerichtlichen Rückweisungsentscheids durch direkte Beschwerde an das Bundesgericht gegen den nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheid, wenn vor Bundesgericht auch Aspekte des nachfolgenden erstinstanzlichen Endentscheids beanstandet werden, die das Bezirksgericht entweder in eigener Verantwortung zum ersten Mal beurteilt hat oder für welche es gestützt auf den Rückweisungsentscheid über einen Entscheidungsspielraum verfügte (E. 1.1-1.3).
Beschwerde; Entscheid; Erstinstanzliche; Rückweisung; Bundes; Bezirksgericht; Bundesgericht; Erstinstanzlichen; Instanz; Rückweisungsentscheid; Obergericht; Einkommen; Abänderung; Unterhalt; Gericht; Partei; Endentscheid; Erwägungen; Entscheidungsspielraum; Beschwerdeführerin; Instanzen; Verbindlich; Zeitpunkt; Gesuchseinreichung; Eheschutzentscheid; Unterhaltsbeiträge; Obere; Überschuss; Ergangenen; Instanzenzug
147 V 308 (9C_201/2021)
Regeste
Ziff. 14.05 HVI-Anhang (in der seit 1. Juli 2020 geltenden Fassung); zeitliche Anwendbarkeit. Wird der Hilfsmittelanspruch erst nach dem 30. Juni 2020 erstmals von der Verwaltung beurteilt, gelangen die neuen, ab 1. Juli 2020 geltenden Verordnungsbestimmungen zur Anwendung. Abweichende Verwaltungsanweisungen in IV-Rundschreiben Nr. 401 vom 13. Mai 2020 bzw. später Rz. 2153.1 KHMI (Stand 1. Januar 2021) sind nicht rechtskonform (E. 5).
Recht; Beschwerde; HVI-Anhang; Verwaltung; Hilfsmittel; Treppenlift; Gelte; Anspruch; Urteil; Verordnung; HVI-Anhangs; Geltende; Vorinstanz; Obergeschoss; Geltenden; IV-Stelle; Rechtlich; Verfügung; Anspruchs; Beurteilung; Inkrafttreten; Datum; Zeitlich; Fortan:; Erdgeschoss; Abklärung; Treppenlifts; Invalidenversicherung; Abgabe; Fassung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.6Bundes; Beschwerde; Revision; Gesuchsteller; Berufungskammer; Urteil; Beschwerdekammer; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Nichtanhandnahme; Bundesanwalt; Unentgeltliche; Rechtspflege; Revisionsgesuch; Rechtsmittel; Partei; Verfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Gesuchstellers; Bundesgericht; Parteien; Revisionsbegehren; Bundesanwaltschaft; Revisionsverfahren; Verfahrens; Entscheid; Tribunal
BG.2022.17Berufung; Bundes; Platini; Verfahren; Gericht; Richter; Ausstand; Kammer; Ausserordentlichen; Eingabe; Gerichtsschreiber; Urteil; Sistierung; Anschlussberufung; Blatter; StBOG; Berufungskammer; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Spruchkörper; Berufungsverfahren; Nebenamtliche; Vorsitzende; Richtergremium; Begründet; Ausstandsfrage; Verfahrens; Hauptsache; Entscheid
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz