SVG Art. 89d -

Einleitung zur Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 89d SVG vom 2023

Art. 89d Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 89d Datenbearbeitung

Folgende Behörden bearbeiten die Daten des IVZ:

  • a. das ASTRA;
  • b. die für das Erteilen und den Entzug der Fahrberechtigungen und der Fahrzeugausweise zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone: die Daten in ihrem Zuständigkeitsbereich;
  • c. die für die Treibstoffrationierung sowie die Belegung und Einmietung von Fahrzeugen für die Armee, den Zivilschutz und die wirtschaftliche Landesversorgung zuständigen Behörden: die Fahrzeughalter- und Fahrzeugdaten;
  • d. die für die Abnahme von Führer- und Fahrzeugausweisen zuständigen Polizeiorgane: die Fahrberechtigungs- und Fahrzeugdaten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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