Art. 89c CCS dal 2023
Art. 89c B. Competenza
1 È competente il Cantone nel quale è stata amministrata la maggior parte dei beni raccolti.
2 Salvo che il Cantone disponga altrimenti, è competente l’autorit? incaricata di vigilare sulle fondazioni.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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