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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 894OR from 2023

Art. 894 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 894 I. Eligibility 1. Membership

1 The board of the cooperative shall comprise at least three persons; a majority of them must be members.

2 Where a legal entity or commercial company holds a participation in the cooperative, it shall not be eligible as such to serve as a member of the board; however, its representative may be elected in its stead.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 894 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE180161OrganisationsmangelKonkurs; Beklagten; Kantons; Handelsgericht; Konkursamt; Handelsregisteramt; Liquidation; Beschwerde; Organisation; Verbindung; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Mitteilung; Bezahlen; Frist; Einlegerakten; Klägers; Streitwert; übersteigt; Einzelrichter; Vorschriften; Winterthur-Altstadt; Organisationsmangel; Gerichtsschreiber; Einzelgericht; Bundesgericht; Zürich; Sdzuy; Silvan; Bezahlen
ZHHE160469OrganisationsmangelKonkurs; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Beklagten; Beschwerde; Organisation; Konkursamt; Gerichtsschreiber; Streitwert; Bezahlen; Umtriebsentschädigung; Einzelgericht; Verfahrens; Verbindung; Vorschriften; Liquidation; Frist; Einlegerakten; Klägers; Benjamin; Bundesgericht; Wiedikon; Zürich; Organisationsmangel; Büchler; Bundesrechtliche; Lausanne; Beträgt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 II 344Verpfändung von kotierten Aktien; Selbsteintritt des Pfandgläubigers. Zulässigkeit des Selbsteintritts sowohl aufgrund einer Auslegung der vertraglichen Abmachungen (E. 2a) wie auch unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Verbotes des Verfallsvertrages (E. 2b) bejaht.
Selbsteintritt; Selbsteintritts; Auffassung; Börse; Freihändig; Pfandgläubiger; Handelsgericht; Auslegung; Verbindlich; Selbsteintrittes; Gesichtspunkt; Übervorteilung; Zulässigkeit; Erwähnt; Verwertung; Schuldner; Preis; Interessen; Vorinstanz; Regel; Vertragstexten; Pfänder; Feststellung; Schuldners; Handelsgerichts; Voraussetzungen; Hingewiesen; ZOBL; Werden
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