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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 887 CCS dal 2023

Art. 887 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 887 4. Dazione in pegno da parte del creditore

Il creditore pignoratizio non può senza il consenso del pignorante dare in pegno ad altri la cosa impegnata.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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