E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Art. 887 CC de 2023

Art. 887 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 887 4. Engagement par le créancier

Le créancier ne peut engager la chose dont il est nanti qu’avec le consentement de celui dont il la tient.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz