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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 875 CCS dal 2023

Art. 875 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 875 A. Obbligazioni di prestiti con garanzia immobiliare

Le obbligazioni di un prestito, nominative od al portatore, possono essere garantite con pegno immobiliare:

  • 1. mediante costituzione di un’ipoteca o di una cartella ipotecaria per l’intiero prestito, con designazione di un rappresentante dei creditori e del debitore;
  • 2. mediante costituzione di un pegno immobiliare per l’intiero prestito a favore dell’istituto o della persona incaricata dell’emissione e la costituzione, a favore dei creditori delle obbligazioni, di un diritto di pegno sul titolo ipotecario complessivo.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    90 II 3761. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers. Art. 517/18, 560, 602 ZGB. (Erw. 1 und 2). 2. Absetzung des Willensvollstreckers a) durch die Aufsichtsbehörde: wegen Unfähigkeit oder grober Pflichtverletzung; b) durch Urteil in einer Zivilrechtsstreitigkeit: wegen einer vom Erblasser geschaffenen oder ihm wenigstens bekannt gewesenen Doppelstellung des Willensvollstreckers und einer daraus sich ergebenden schweren Interessenkollision (Erw. 3). 3. Wann kann ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 OG in administrativem Verfahren herbeigeführt werden? (Erw. 4). 4. Kriterien der schweren Interessenkollision (Erw. 5). 5. Vorwurf der groben Pflichtverletzung in Verbindung mit der Geltendmachung einer angeblich die Absetzung rechtfertigenden Interessenkollision. Verfahrensfragen. Würdigung einzelner Vorfälle (Erw. 6). Willen; Willens; Willensvollstrecker; Erblasser; FIDES; Berufung; Erben; Recht; Pflicht; Willensvollstreckers; Nachlass; Erblassers; Stiftung; Familienstiftung; Interesse; Crisanus-Familienstiftung; Erbschaft; Entscheid; Verfügung; Interessen; Willensvollstreckung; Bundesgericht; Beschwerde; Willensvollstreckerin; Berufungsbeklagten; Behörde; Interessenkollision; Absetzung; Herabsetzung
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