Art. 87 b. Probezeit
1 Dem bedingt Entlassenen wird eine Probezeit auferlegt, deren Dauer dem Strafrest entspricht. Sie beträgt jedoch mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre.
2 Die Vollzugsbehörde ordnet in der Regel für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe an. Sie kann dem bedingt Entlassenen Weisungen erteilen.
3 Erfolgte die bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe, die wegen einer Straftat nach Artikel 64 Absatz 1 verhängt worden war, und erscheinen bei Ablauf der Probezeit die Bewährungshilfe oder Weisungen weiterhin notwendig, um der Gefahr weiterer Straftaten dieser Art zu begegnen, so kann das Gericht auf Antrag der Vollzugsbehörde die Bewährungshilfe oder die Weisungen jeweils um ein bis fünf Jahre verlängern oder für diese Zeit neue Weisungen anordnen. Die Rückversetzung in den Strafvollzug nach Artikel 95 Absatz 5 ist in diesem Fall nicht möglich.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SA140001 | gewerbsmässigen Betrug etc. und Rückversetzung | Schuldig; Urteil; Beschuldigte; Verfahren; Berufung; Anklage; Kanton; Beschuldigten; Verteidigung; Urteils; Anklageschrift; Abgekürzte; Abgekürzten; Vollzug; Gericht; Obergericht; Recht; Staatsanwaltschaft; Amtlich; Partei; Akten; Verfahrens; Zustimmung; Amtliche; Kantons; Freiheitsstrafe; Anlässlich; Probezeit |
ZH | SB130242 | mehrfacher Hausfriedensbruch etc. und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Massnahme; Drohung; Behandlung; Urteil; Stationäre; Bedingte; Entlassung; Verteidigung; Berufung; Vorinstanz; Freiheitsstrafe; Vollzug; Probezeit; Beamte; Bedingten; Amtlich; Stationären; Recht; Gericht; Angeordnet; Amtliche; Recht; Urteils; Staatsanwaltschaft; Vollzug |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2009.00346 | Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug | Beschwerde; Beschwerdeführer; Entlassung; Vollzug; Justiz; Recht; Bedingte; Beschwerdeführers; Vollzug; Recht; Rekurs; Justizdirektion; Verfahren; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Risiko; Justizvollzug; Unentgeltliche; Gutachten; Vollzugs; Verhalten; Freiheit; Ehefrau; Negativ; Legalprognose; Rechtsbeistand; Einzelrichter; Neffen |
SO | VWBES.2016.240 | Verweigerung der bedingten Entlassung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Entlassung; Bedingte; Recht; Beschwerdeführers; Vollzug; Persönlichkeit; Bedingten; Urteil; Relevante; Freiheit; Entscheid; Ambulante; Serbien; Gehör; KoFako; Bewährung; Vollzugslockerung; Verhalten; Verfügung; Therapie; Sicht; Vorinstanz; Taten; Legalprognostisch; Sozialen; Massnahme |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 IV 56 (6B_513/2015) | Lebenslängliche Freiheitsstrafe, Verwahrung (Art. 64 Abs. 1 StGB); Verhältnis. Die Verwahrung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB ist auch bei Ausfällung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe anzuordnen, wenn die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (E. 2). | Verwahrung; Freiheit; Freiheitsstrafe; Entlassung; Bedingte; Angeordnet; Lebenslängliche; Täter; Lebenslänglichen; Vollzug; Vollzug; Ordnete; Angeordnete; Probezeit; Gericht; Anordnung; Voraussetzung; Voraussetzungen; Bedingten; Bewährung; Weisungen; Erfüllt; Massnahme; Täters; Bewährungshilfe; Entlassene; Angeordneter; Sicherheit |
135 IV 146 (6B_765/2008) | Art. 87, Art. 388 Abs. 1 und 3, Art. 89 Abs. 6 StGB in Verbindung mit Art. 49 Abs. 1 StGB; Übergangsrecht, Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren, Vollzug der Gesamtstrafe. Die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts rechtskräftig gewordene Verfügung der Verwaltungsbehörde betreffend die Probezeit bei einer bedingten Entlassung bleibt auch in Bezug auf die verhängte Dauer bestehen. Es erfolgt keine Anpassung an das neue Recht (E. 1). Voraussetzungen und Methodik der Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren nach Art. 89 Abs. 6 StGB (E. 2.4). Die Gesamtstrafe kann weder bedingt noch teilbedingt ausgesprochen werden (E. 2.4.2). | Gesamtstrafe; Probezeit; Freiheitsstrafe; Vollzug; Recht; Bilde; Urteil; Bedingten; Beschwerde; Ausgefällt; Rückversetzung; Vollzug; Vorstrafe; Bildet; Ausgefällte; Vollziehbar; Vorinstanz; Gericht; Täter; Taten; Kantons; Rests; Taten; Beschwerdeführer; Teilbedingt; Reststrafe; Rückversetzungsverfahren; Entlassung; Vorstrafenrest; Rests |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-4505/2015 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Befehl; Eritreische; Gefängnis; Person; Flüchtling; Rechts; Vorinstanz; Recht; Soldat; Eritrea; Eritreischen; Soldaten; Verfügung; Erstellt; Personen; Beweis; Befehle; Bataillon; Müsse; Schweiz; Familie; Flüchtlinge; Unterstellt |