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Landwirtschaftsgesetz (LwG)

Art. 87 LwG vom 2024

Art. 87 Landwirtschaftsgesetz (LwG) drucken

Art. 87 5. Titel: Strukturverbesserungen1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Grundsatz

1 Der Bund gewährt Beiträge und Investitionskredite, um:

  • a. durch die Verbesserung der Betriebsgrundlagen die Produktionskosten zu senken;
  • b. die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum, insbesondere im Berggebiet, zu verbessern;
  • c. Kulturland sowie landwirtschaftliche Bauten und Anlagen vor Verwüstung oder Zerstörung durch Naturereignisse zu schützen;
  • d. zur Verwirklichung ökologischer, tierschützerischer und raumplanerischer Ziele beizutragen;
  • e. den naturnahen Rückbau von Kleingewässern zu fördern.
  • 2(1)

    (1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 22. März 2013, mit Wirkung seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3463 3863; BBl 2012 2075).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGII/1-2009/5Entscheid Art. 87 Abs. 1 lit. a, Art. 89 Abs. 1 lit. b und d LwG (SR 910.1); Art. 3 Abs. 1ter lit. a, Art. 8, Art. 10 Abs. 1 SVV (SR 913.1). Investitionshilfe für Hochbaumassnahme. Finanzier- und Tragbarkeit der geplanten Investition (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung II/1, 30. April 2010, II/1-2009-5). Investition; Betrieb; Vorinstanz; Rekurrent; Investitionskredit; Landwirtschaft; Gesuch; Rekurrenten; Entscheid; Milch; Investitionskredite; Wirtschaftlichen; Abgekürzt:; Deckungsbeitrag; Landwirtschaftliche; Finanzierung; Bundes; Pacht; Investitionshilfe; Tragbarkeit; Massnahmen; Gewährung; Strukturverbesserung; Gesichert; Rekurs; Erwägungen; Hypothek; Langfristig; Berechnung; Kapitalkosten
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-2223/2006Wirtschaft ? Technische Zusammenarbeit (Übriges)Investition; Beschwerde; Investitionskredit; Bundes; Deführer; Beschwerdeführer; Investitionskredite; Massnahme; Massnahmen; Vorinstanz; Finanzierung; Kanton; Gesuch; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Landwirtschaft; Verfügung; Kredit; Beiträge; Sanierung; Maximal; Höhe; Kantons; Entscheid; Finanzierungslücke; Beantragt; Wohnhaus; Hypothek; Voraussetzung
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