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Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 85 LTF de 2022

Art. 85 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 85 Valeur litigieuse minimale

1 S’agissant de contestations pécuniaires, le recours est irrecevable:

  • a. en matière de responsabilité étatique si la valeur litigieuse est inférieure ? 30 000 francs;
  • b. en matière de rapports de travail de droit public si la valeur litigieuse est inférieure ? 15 000 francs.
  • 2 Même lorsque la valeur litigieuse n’atteint pas le montant déterminant, le recours est recevable si la contestation soulève une question juridique de principe.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 85 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHAA080192Fristwiederherstellung, grobes VerschuldenBeschwerde; Beschwerdeführer; Eingabe; Urteil; Frist; Beschwerdegegnerin; Beschwerdefrist; Anwaltliche; Urteils; Verschulden; Gesetzlichen; Nichtigkeitsbeschwerde; Kassationsverfahren; Anforderungen; Vorinstanz; Gericht; Genügen; Anwalt; Kassationsrichter; Beschwerdeführers; Angewiesen; Verfassung; Gesuch; Verbeiständung; Kassenobligation; Kassationsgericht; Genügend; Mangels; Subsidiäre

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2014.00293Anfechtungsobjekt ist eine selbständig eröffnete verfahrensleitende Verfügung der Rekursinstanz über die aufschiebende Wirkung, mithin ein Zwischenentscheid (E. 1.1). Beschwerde; Aufschiebende; Rekurs; Beschwerdeführer; Zwischenentscheid; Verfügung; Machende; Gericht; Rechtsmittel; Berufsfachschule; Streitwert; Bertschi; Beschwerdegegnerin; Wiedergutzumachende; Verwaltungsgericht; Zuweisung; Partei; Praxis; Einsatzgebiete; Bertschi; Hauptsache; Kündigung; Anordnung; Verwaltungsrecht; Vorinstanz; Kommentar; Aufschiebenden; Wiedergutzumachenden; Anstellung; Einsatzgebietes
    SOVWKLA.2019.3Forderung aus ArbeitsvertragSitzung; Arbeitszeit; Normale; Sitzungen; Gemeinde; Sitzungsgeld; Recht; Angestellte; Arbeitszeit; Normalen; Personal; Auslegung; Bezahlen; Klage; Einwohnergemeinde; Verwaltungsgericht; Wortlaut; Festangestellte; Bezahlen; Praxis; Forderung; normale; Ausserhalb; Regelung; Vergleich; Parteien; Anrechenbare; Dienst; Betrag
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 II 153 (8C_594/2018)Art. 8 Abs. 2 und Abs. 3 BV; Art. 3 Abs. 1 GlG; direkte Diskriminierung. Mangels Geschlechtsspezifität ist eine direkte Diskriminierung nach Art. 3 Abs. 1 GlG aufgrund der sexuellen Orientierung nicht möglich (E. 4). Diskriminierung; Geschlecht; Geschlechts; Recht; Orientierung; Sexuellen; Beschwerde; Gleichstellung; Homosexuell; Homosexuelle; Recht; Votum; Kriterium; Geschlechter; Diskriminierungen; Nachteilig; Entschädigung; Gleichstellungsgesetz; Setze; Diskriminierungsverbot; Lebensform; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Anstellung; Nichtanstellung
    144 V 380Art. 64a Abs. 6 KVG; Wechsel des Krankenversicherers. Die in Art. 64a Abs. 6 KVG für einen Versichererwechsel vorausgesetzte vollständige Begleichung sämtlicher Ausstände einer versicherten Person (Prämien, Kostenbeteiligungen) bezieht sich, auch wenn der Kanton gemäss Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG einen Anteil von 85 % übernommen hat, auf den Gesamtbetrag der in einem Verlustschein oder in einem gleichwertigen Rechtstitel verurkundeten Forderung (E. 5.2, 6.2 und 6.3). Versicherer; Recht; Prämie; Prämien; Kanton; Verlustschein; Person; Forderung; Urteil; Beschwerde; Versicherung; Zahlung; Krankenversicherer; Bezahlt; Betreibung; Versichererwechsel; Rechtstitel; übernommen; Verurkundeten; Ausstände; Hinweis; Bundesgericht; Entscheid; Betrag; Gleichwertigen; Säumig; Kostenbeteiligung; Versicherers

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-370/2018ArbeitslosenversicherungBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Partei; Verfahrenskosten; Arbeit; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Wiedererwägung; Gesuch; Graubünden; Angefochten; Parteien; Betrag; Kostenvorschuss; Gerichtsurkunde; Flury; Angefochtene; Gutgeheissen; Abzuschreiben; Parteientschädigung; Verhalten; Höhe; Trägerhaftung; Standslosigkeit; Vollumfänglich
    A-7939/2015BundespersonalBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Beurteilung; Lohnentwicklung; Abhängig; Rückwirkung; Vorinstanz; Beurteilungsperiode; Verfügung; Inkrafttreten; Leistung; Sachverhalt; Lohnanstieg; Feststellung; Bundesrat; Bundespersonal; HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN; Leistungsabhängige; Lohnanteil; Angefochten; Urteil; Lohnanteile; Entscheid; Person; Lohnerhöhung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    B. RudinBasler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz2008
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