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Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA)

Art. 83 LPGA dal 2022

Art. 83 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (LPGA) drucken

Art. 83 Modifica del diritto vigente

1 Gli articoli esposti in allegato sono abrogati o modificati.

2 Prima dell’entrata in vigore della presente legge, l’Assemblea federale può modificare l’allegato, tramite ordinanza, per adattarlo a modifiche apportate ed entrate in vigore nelle leggi in questione dalla promulgazione della presente legge.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 83 Legge federale sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRS 2020 73FamilienzulagenFamilienzulage; Familienzulagen; Beschwerde; Unterhalt; Beschwerdeführer; Tochter; Beigeladene; Scheidung; Scheidungsurteil; Einsprache; Beigeladenen; Kanton; August; Beschwerdeführers; Zusätzlich; Gericht; Verpflichtet; Kinder; Drittauszahlung; Graubünden; Person; Urteil; Kantons; Bg-act; Kindes; Kinderzulagen; Seien
GRS 2019 143Versicherungsleistungen nach IVGBeschwerde; Führe; Beschwerdeführer; Tätigkeit; Anspruch; Beruflich; Berufliche; IV-Stelle; Umschulung; Verfügung; Gleich; November; IV-act; Arbeit; Einkommen; Stellte; Fähig; Massnahmen; Bisherige; Servicefachangestellter; Invalidität; Tätig; Entsprechend; Angestammte; Bisherigen; Berufsberatung; Beschwerdeführers; Bundesgerichts; Seiner
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