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Obligationenrecht (OR)

Art. 825 OR vom 2023

Art. 825 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 825 V. Abfindung 1. Anspruch und Höhe

1 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf eine Abfindung, die dem wirklichen Wert seiner Stammanteile entspricht.

2 Für das Ausscheiden auf Grund eines statutarischen Austrittsrechts können die Statuten die Abfindung abweichend festlegen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 825 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210006Arbeitsrechtliche ForderungKläger; Arbeit; Beklagte; Vorinstanz; Berufung; Beklagten; Gesellschaft; Rechtlich; Klägers; Subordination; Rechtliche; Subordinationsverhältnis; Partei; Behauptung; Gesellschafter; Dezember; Gesellschaftsrechtlich; Zwischen; Oktober; Könne; Behauptungen; Gesellschaftsrechtliche; Beweis; Verfahren; Behaupte; Tätig; Zeitraum; Gewesen
ZHHE140448OrganisationsmangelRevision; Anspruch; Gesellschafter; Beklagten; Begehren; Revisionsstelle; Abfindung; Stammanteile; Gericht; Wirklichen; Schwerde; Ordentliche; Rechtlich; Betrag; Ausgeschiedene; Beruft; Verlangen; Einsetzung; Ausbezahlt; Gesellschafterversammlung; Schränkte; Finanziellen; Handelsgericht; Geschäftsjahr; Kantons; Fehlt; Werthaltigkeit; Auszahlung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 505 (4A_209/2021)
Regeste
Art. 783 und 822 OR ; Erwerb eigener Stammanteile; Austritt. Würde das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH dazu führen, dass die Gesellschaft eigene Stammanteile im Nennwert von über 35 % des Stammkapitals hielte, ist der Austritt nicht zu bewilligen (E. 1-6).
Gesellschaft; Stammanteil; Gesellschafter; Stammanteile; Austritt; Stammkapital; Gesellschafters; Recht; Beschwerde; Stammkapitals; Austritts; Ausschluss; Abfindung; Ausscheiden; Beschwerdeführer; Kapital; Erwerb; Nennwert; GmbH; Handelsregister; Gericht; Grenze; Austretenden; Auflösung; Beschwerdegegnerin; Botschaft; Lösung; GmbH-Recht; Herabsetzung
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