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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 823 OR dal 2023

Art. 823 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 823 III. Esclusione

1 La societ? può, per gravi motivi, chiedere al giudice l’esclusione di un socio.

2 Lo statuto può prevedere che l’assemblea dei soci ha diritto di escludere un socio per determinati motivi.

3 Le disposizioni concernenti il recesso adesivo non sono applicabili in caso di esclusione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 823 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY170035Ehescheidung / Scheidung auf gemeinsames Begehren mit teilweiser Einigung / vorsorgliche MassnahmenNahmekläger; Massnahmekläger; Kinder; Berufung; Massnahmebeklagte; Unterhalt; Partei; Parteien; Höhe; Einkommen; Massnahmeklägers; Vereinbarung; Massnahmebeklagten; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Monats; Recht; Verfahren; Leistung; Monatslohn; Scheidung; Treuung; Kinderzulage; Monatlich; Unterhaltsbeiträge; Maler; Leistungsfähigkeit; Kinderzulagen; Finanzielle
ZHHE150521Vorsorgliche MassnahmenBeklagten; Gesellschaft; Gesellschafter; Ausschluss; Massnahme; Gericht; Anspruch; Massnahmen; Partei; Handelsgericht; Vorsorgliche; Liquidation; Geschäfts; Stimmrecht; Notariat; Drohe; Sistierung; Beschluss; Auflösung; Läge; Parteien; Klagen; Nachteil; Anordnung; Glaubhaft; Gesellschafters; Streitwert; Kanton; Klägers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2004 3B. Obligationenrecht3 Art. 739 Abs. 1, 745 Abs. 1, 746 und 823 OR; §§ 66, 223 Abs. 4 lit. b und234 StG; Art. 54 Abs. 2, 161 Abs. 4 lit. b und 171 DBG.Betreibungsfähigkeit einer Handelsgesellschaft in Liquidation. Die Liquidation einer Handelsgesellschaft ist erst mit der Tilgung auch der Steuerschulden... Sellschaft; Dation; Gesellschaft; Liquidation; Register; Handelsregister; Stimmung; Kommentar; Recht; Schweizer; Schulden; Durchgeführt; Juristische; Betreibungsfähig; Firma; Schen; Löschung; Sel/Genf/München; Steuerschuld; Setzung; Auffassung; Person; Betreibung; Durchgeführter; Schweizerisches; Bundesgericht; Existieren; Persönlichkeit; Werden; Steuerschulden
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