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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 822SCC from 2023

Art. 822 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 822 IX. Entitlement to insurers’ payments

1 A payment under insurance policy may be made to the owner of the insured property only with the consent of all the charge creditors.

2 However, it may be made to the owner for the purposes of restoring the property subject to the charge provided adequate security is furnished.

3 In other respects, the cantonal provisions governing fire insurance are reserved.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 91 11§ 26 Abs. 1 und 3 GVG. Bei Nichtwiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes ist der Verkehrswert zu entschädigen. Dieser entspricht dem Neuwert, d. h. jenen Kosten, die für die Erstellung eines Gebäudes von gleicher Art, Grösse und Ausbau erforderlich wäre. Unbeachtlich ist die Frage, welcher Preis für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzobjektes an anderer Stelle zu bezahlen wäre. Der Verkehrswert ist auf den Schadenszeitpunkt zu berechnen. Die Ermittlung des Verkehrswertes eines landwirtschaftlichen Gebäudes aus Real- und Ertragswert ist zulässig.

§ 27 Abs. 2 GVG. Wieder verwertbare Teile müssen nicht entschädigt werden, selbst wenn auf einen Wiederaufbau verzichtet wird.

§ 34 GVG; § 27 GVV. Auch beim Wiederaufbau ist ausser der Verzinsung der Kostenvorschüsse des Bauherrn kein Schadenszins zu bezahlen. Hingegen ist nach der Fälligkeit ein Verzugszins von 5% zu leisten. Die Einreichung eines Rechtsmittels ändert nichts am Verzug.
Gebäude; Verkehrswert; Gebäudeversicherung; Schaden; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schadens; Entschädigung; Wiederaufbau; Ertrags; Zeitpunkt; Neuwert; Verzug; Ertragswert; Berechnung; Verzinsung; Zerstört; Verwendbar; Wirtschaftliche; Gesetzgeber; Geschädigte; Schatzung; Zeitwert; Zerstörte; Schadenszins; Ersatz; Brand; Nichtwiederherstellung; Gebäudes
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