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Financial Services Act (FinSA)

Art. 82FinSA from 2021

Art. 82 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 82 Exclusion

Financial service providers that repeatedly fail to comply with the duties in accordance with Articles 78 to 80 shall be excluded by the ombudsman's office.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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