Art. 81 ORC dal 2023
Art. 81 Riduzione o soppressione dell’obbligo di effettuare versamenti suppletivi
Per la riduzione o la soppressione di un obbligo statutario di effettuare versamenti suppletivi si applica per analogia l’articolo 77.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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