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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 808aOR from 2023

Art. 808a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 808a 2. Casting vote

The chair of the members’ general meeting shall have the casting vote. The articles of association may provide otherwise.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 808a Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB110006Entzug Geschäftsführung und VertretungBerufung; Verfahren; Beklagten; Gesellschaft; Gesellschafter; Geschäftsführung; Geschäftsführer; Massnahme; Gericht; Erstinstanzlich; Erstinstanzliche; Statuten; Berufungsklägerin; Vertretung; Gesellschafterversammlung; Prozessentschädigung; Vorsorgliche; Verfahrens; Erstinstanzlichen; Klage; Ordentliche; Partei; Urteil; änderung; Erfolgte; Statutenänderung; Berufungsbeklagte; Parteien

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUAR 08 8Art. 8 lit. d. BGFA. Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.Anwälte; Anwalt; Gesellschaft; Registriert; Registrierte; Anwalts; Gesellschafter; Registrierten; Statuten; Anwälten; Anwältin; Recht; Anwältinnen; Mehrheit; Stammanteil; Stammanteile; Organisation; Aufsichtsbehörde; Gesellschafterversammlung; Zürcher; Schweiz; Nicht-Anwälten; Anwaltsgesellschaft; Organisations-Reglement; Geschäftsführung; Beschlüsse; Berufsregeln; Zürcher
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