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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 80 CPS dal 2023

Art. 80 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 80 Deroghe alle forme d’esecuzione

1 Alle norme in materia di esecuzione può essere derogato a favore del detenuto:

  • a. qualora il suo stato di salute lo richieda;
  • b. in caso di gravidanza, parto e puerperio;
  • c. per permettere a madri detenute di tenere con sé i loro infanti, se nell’interesse anche del bambino medesimo.
  • 2 Se la pena non è scontata in un penitenziario bensì in un’altra istituzione appropriata, il detenuto ne sottost? ai regolamenti, salvo disposizione contraria dell’autorit? d’esecuzione.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 80 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSR160003RevisionGesuch; Gesuchsteller; Gesuchstellers; Gutachten; Fähigkeit; Urteil; Revision; Amtlich; Amtliche; Diagnose; Tatzeitpunkt; Verfahren; Gutachter; Rich; Steuerung; Kanton; Zürich; Gericht; Verteidigung; Steuerungs; Kantons; Urteils; Schuldfähigkeit; Handeln; Tatsache; Behandelnden; Störung; Sfähigkeit; Symptomatik; Psychische
    LU21 04 219§§ 255 ff. StPO; Art. 70 ff. und Art. 80 StGB.. Eine bei einem mehrfach wegen Ladendiebstahls rechtskräftig Verurteilten nachträglich fachärztlich diagnostizierte Kleptomanie ist ein Revisionsgrund, der zur Aufhebung der früheren Urteile führt. Bei der Neubeurteilung ist nicht die Verfolgungsverjährung, sondern die Vollstreckungsverjährung und für die Löschung des Strafregistereintrags der Zeitpunkt der aufgehobenen Urteile und nicht derjenige des Urteils im wieder aufgenommenen Verfahren massgebend.Sache; Tatsache; Urteil; Beweismittel; Revision; Verfahren; Rekurrentin; Amtsstatthalter; Tatsachen; Verurteilte; Gericht; Kleptomanie; Urteils; Recht; Verfügung; Sachurteil; Verfahren; Amtsstatthalteramt; Verfügungen; Revisionsgesuch; Freispruch; Zeitpunkt; Verurteilten; Ladendiebstahls; Serbien; Wiederaufnahme; Rechtskräftig; Prozessrecht; Beweismittel
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2019.269Electronic MonitoringBeschwerde; Vollzug; Beschwerdeführer; Vollzug; Vollzugs; Freiheit; Freiheitsstrafe; Monitoring; Vollzugsform; Verurteilte; Kanton; Recht; Entscheid; Staats; Verwaltungsgericht; Solothurn; Unentgeltliche; Unterhaltspflichten; Bedingte; Vollzugs; Begründung; Delikte; Vernachlässigung; Probezeit; Unentgeltlichen; Gesuch; Schweiz; Electronic; Arbeit; Bedingten
    BSVD.2021.119 (AG.2021.566)Aufschub des Strafvollzugs bzw. Prüfung HafterstehungsfähigkeitRekurrent; Vollzug; Vollzugs; Rekurrenten; Werden; Rekurs; Strafvollzug; Gemäss; Schwer; Hafterstehungsfähigkeit; Gesundheit; Verfügung; Stationär; Strafe; Person; Stationäre; Aufenthalt; Behandlung; ärztliche; Psychiatrische; Gesundheitliche; Vollzugsbehörde; September; Liegen; Massnahmen; Erfahre; Februar; Hafterstehungsunfähig; Seiner; Selbst
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 267 (6B_40/2020)
    Regeste
    Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
    Vollzug; Vollzugs; Kinder; Beschwerde; Recht; Vollzug; Beschwerdeführerin; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Urteil; Person; Kindern; Mutter; Besuch; Vollzugsform; Kanton; Luzern; Rechte; Kindeswohl; Betreuung; Vorinstanz; Vollzugs; Grosshof; Rechtlich; Trennung; Kantons; Gesetzmässige
    121 IV 3Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Entfernung kann allerdings ein Indiz dafür sein, dass der Vorstrafe für die Sanktion keine grosse Bedeutung mehr zukommt (E. 1c/dd). Register; Vorstrafe; Vorstrafen; Verurteilung; Verurteilungen; Entfernt; Eintrag; Entfernung; Personen; Löschung; Richter; Busse; Urteil; Entfernte; Zumessung; Beschwerde; Führerausweis; Gelöscht; Bedingten; Verordnung; Freiheitsstrafe; Verurteilt; Vorleben; Gefängnis; Worden; Personen; Angeklagte; Massnahme; Register

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Stefan TrechselKommentar zum StGB1997
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