Art. 8 Ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen
Wettbewerbsabreden und Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen, die von der zuständigen Behörde für unzulässig erklärt wurden, können vom Bundesrat auf Antrag der Beteiligten zugelassen werden, wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK 2023 22 | Rückweisung Fortsetzungsbegehren | Betreibung; SchKG; Betreibungs; Beschwerde; Betreibungsamt; Fortsetzung; Plessur; Fortsetzungsbegehren; Konkurs; Wohnsitz; Schuldner; Beschwerdegegner; Schuldbetreibung; Beschwerdeführerin; Fortsetzungsbegehrens; Aufsichtsbehörde; Schuldners; Betreibungsort; Verfügung; Entscheid; EGzSchKG; Rückweisung; Verfahren; Ausland; Krüsi; [Hrsg]; Aufl; Kanton; Einzureichen; Domizil |
GR | KSK 2023 10 | definitive Rechtsöffnung | Beschwerde; Recht; Rechtsöffnung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Unterhalt; Kanton; Kantonsgericht; Definitive; Unterhaltsbeiträge; Entscheid; Region; Regionalgericht; Forderung; Urteil; Plessur; Schuld; Bezahlt; Kantonsgerichts; Betrag; Betreibung; Gericht; Bezahlte; Verfahren; Verpflichtet; Definitiven; SchKG; Beschwerdeführers; Berufung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | U 2021 91 | Zugang zu amtlichen Dokumenten |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.285 | Recht; Kultur; Rechtshilfe; Kulturgüter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerde; Recht; ägyptische; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; ägyptischen; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Beschwerdeführer; Rechtshilfeersuchen; Behörden; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Ersuchende; Entscheide; Illegal |