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Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 8 LTF de 2022

Art. 8 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 8 Incompatibilité ? raison de la personne

1 Ne peuvent être en même temps juges au Tribunal fédéral:

  • a. les conjoints, les partenaires enregistrés et les personnes qui font durablement ménage commun;
  • b. les conjoints et les partenaires enregistrés de frères et sœurs ainsi que les personnes qui font durablement ménage commun avec un frère ou une sœur;
  • c. les parents en ligne directe et, jusqu’au troisième degré inclus, en ligne collatérale;
  • d. les alliés en ligne directe et, jusqu’au troisième degré inclus, en ligne collatérale.
  • 2 La réglementation prévue ? l’al. 1, let. d, s’applique par analogie aux personnes qui font durablement ménage commun.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    149 II 66 (1C_661/2021)
    Regeste
    Art. 89 Abs. 1 lit. a, Art. 89 Abs. 3, Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Beschwerde in Stimmrechtssachen; Anfechtung eines Urteils, welches das kommunale Parlament verpflichtet, eine neue Umsetzungsvorlage zu einer allgemeinen Anregung auszuarbeiten. Das angefochtene Urteil verpflichtet den Einwohnerrat (Stadtparlament), eine neue Umsetzungsvorlage zu einer Volksinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung auszuarbeiten. Dieser selbstständig eröffnete Zwischenentscheid ist anfechtbar ( Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ) (E. 1.2 und 1.5). Erfordernis einer Stimmrechtsbescheinigung (E. 1.3). Die im Verfahren erstmals durch das angefochtene Urteil beschwerten Stimmberechtigten sind zur Beschwerde befugt (Art. 89 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 89 Abs. 3 BGG ) (E. 1.4).
    Beschwerde; Einwohnerrat; Stadt; Urteil; Aarau; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Finanzhaushalt; Gemeinde; Umsetzung; Berner; Verfahren; Suter; Inneres; Volkswirtschaft; Departement; Verwaltungsgericht; Stimmrechtssachen; Stimmberechtigten; Einwohnerrats; Initiative; Beschluss; Schuldenbremse; Gemeindeordnung; Volksinitiative; Ausgeglichen; Umsetzungsvorlage; Entscheid; Yannick; Martina
    147 I 386 (6B_1177/2020)
    Regeste
    Art. 6 Ziff. 2 EMRK ; Art. 10 Abs. 1 StPO ; Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO ; Art. 15 StGB ; Unschuldsvermutung; Einstellungsverfügung; Rechtfertigende Notwehr. Beschwerdelegitimation des Beschwerdeführers, welcher einerseits Privatkläger und andererseits in einem parallel geführten Verfahren Beschuldigter ist und eine Verletzung der Unschuldsvermutung geltend macht ( Art. 81 BGG ; E. 1.1). Die Unschuldsvermutung ist verletzt, wenn ein gerichtlicher Entscheid den Eindruck hinterlässt, der Beschuldigte sei schuldig, ohne dass dessen strafrechtliche Schuld je gerichtlich festgestellt wurde (E. 1.2). Die rechtfertigende Notwehr nach Art. 15 StGB fällt unter den Einstellungsgrund i.S.v. Art. 319 Abs. 1 lit. c StPO (E. 1.3). Im vorliegenden Fall, betreffend eine Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, deren Verhaltensweisen eng miteinander verbunden sind, hat die Vorinstanz Begriffe verwendet, die darauf schliessen lassen, dass sie den Beschwerdeführer für schuldig hält. Sie hat die Unschuldsvermutung verletzt, indem sie die Einstellung des Verfahrens zugunsten des Beschuldigten mit der Begründung bestätigte, dieser habe in rechtfertigender Notwehr gehandelt. Es hätte der Staatsanwaltschaft oblegen, Anklage gegen alle Beteiligten zu erheben, damit der sachlich zuständige Richter über die Umstände der Begehung der Straftaten und gegebenenfalls über die rechtfertigende Notwehr entscheiden kann (E. 1.5).
    Contre; Arrêt; Pénal; Canton; Cantonal; Pénale; Corporelles; Qu'il; L'intimé; Procédure; Classement; Public; Lésions; Présomption; CourEDH; Simples; été; Infraction; Cantonale; était; Recourant; D'innocence; Défense; Notamment; requête; Recours; D'une; Avait; Partie; Même

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2022.17Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Person; Transport; Polizist; Maske; Verordnung; -Verordnung; Personen; Urteil; Transportpolizisten; Recht; Polizisten; Amtshandlung; Luzern; Masken; Verteidigung; Attest; Verfahren; SBB-Transportpolizist; Bahnhof; Über; Recht; Vorinstanz; SBB-Transportpolizisten
    RR.2018.102Auslieferung an die Türkei. Entschädigung (Art. 15 IRSG). Ausstand (Art. 10 VwVG i.V.m. Art. 39 Abs. 2 lit. b StBOG).Beschwerde; Auslieferung; Recht; Recht; Bundes; Entscheid; Beschwerdeführer; Verfahren; Auslieferungshaft; Verfahren; Bundesgericht; Entschädigung; Trete; Bundesstrafgericht; Urteil; Beschwerdegegner; Gericht; Verfügung; Ausstand; Rechtfertigt; Beschwerdeführers; Staat; Gerechtfertigt; Kaution; Bundesstrafgerichts; Bundesgerichts; Rechtlich; Entschädigungs; Über; über
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