Art. 799SCC from 2023
Art. 799 I. Creation 1. Registration
1 Subject to exceptions provided by law, a mortgage is created by its recording in the land register.
2 A legal transaction creating a mortgage is valid only if done as a public deed. (1)
(1) Amended by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 ([AS 2011 4637]; [BBl 2007 5283]).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 133 (5A_331/2018) | Art. 43 Abs. 2 und 3 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Kraftloserklärung einer Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (Hypothekarobligation auf den Inhaber). Charakterisierung der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (E. 6.2). Für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Kraftloserklärung führt weder eine grammatikalische (E. 6.3) noch eine historische (E. 6.4) noch eine systematische Auslegung (E. 6.5) von Art. 43 ZPO zu einem klaren Ergebnis. Die teleologische Auslegung spricht indes dafür, die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung wie einen Papier-Schuldbrief zu behandeln (E. 6.6). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich folglich nach Art. 43 Abs. 2 ZPO (E. 6.7). | Grundpfandverschreibung; Inhaber; Obligation; Kraftloserklärung; Grundpfandtitel; Grundbuch; Auslegung; Inhaberobligation; Schuldbrief; Wertpapier; Grundpfandtitel; Gericht; Papier-Schuldbrief; Zuständigkeit; Zuständig; Grundpfandrecht; Grundstück; örtliche; Forderung; Kanton; Grundpfandtiteln; Schweiz; Institut; Zivilprozessordnung; Verwendete; Wortlaut; Grammatikalische; Verbrieft; Beschwerde |
123 III 97 | Art. 799 Abs. 2 ZGB; Art. 12 OR. Änderung des Schuldbriefes. Die Kündigungsbestimmungen gehören nicht zu den objektiv wesentlichen Punkten des Pfandvertrages; ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung (E. 2). | Schuldbrief; Kündigung; Vertrag; Beurkundung; Sicherung; Recht; Parteien; Forderungen; Vereinbarung; Jahreszinsen; LEEMANN; Schuldbriefforderung; Geändert; Objektiv; Schuldbriefe; Verfallene; Urteil; SCHMIDLIN; Fällig; Betreibung; Geregelt; Berner; Abgeändert; Vereinbarungen; Vertrags; Franken; Abgemacht |