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Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr)

Art. 79 LCStr dal 2023

Art. 79 Legge federale sulla circolazione stradale (LCStr) drucken

Art. 79 (1)

(1) Abrogato n. I della LF del 4 ott. 2002, con effetto dal 1° feb. 2003 (RU 2003 222; FF 2002 4093).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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